Hallo @aaudi624
Hiermit beantworte ich Ihre Fragen so gut wie möglich:
1. Sie bewerben sich wie alle andere Menschen. Die Universitäten regeln es unterschiedlich, wie sie mit geduldeten Bewerber*innen umgehen. Aber es gibt kein pauschales Verbot für Menschen mit einer Duldung, die studieren möchten. Es kann eher problematisch sein, wenn es um die Finanzierung geht. Hier mehr zur Bewerbung bei einer Uni:
https://handbookgermany.de/de/university-application
2. Wenn Sie wegen eines Studiums umziehen möchten, machen Sie einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage. Das ist im Paragraf 61, Absatz 1, Satz 2 Aufenthaltsgesetz geregelt:
(1) Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ist räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt. Von der räumlichen Beschränkung nach Satz 1 kann abgewichen werden, wenn der Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 berechtigt ist oder wenn dies zum Zwecke des Schulbesuchs, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erforderlich ist. Das Gleiche gilt, wenn dies der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient.
Sie können das formlos machen oder mit einer Vorlage wie diese:
https://***.fluechtlingsrat-lsa.de/wp-content/uploads/2017/01/Wohnsitzauflage.pdf
3. Wenn Sie studieren, haben sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen bvom Sozialamt (Asylbewerberleistungen). Sie haben aber einen Anspruch auf Bafög, wenn Sie schon 15 Monate in Deutschland waren. Hier ist eine gute Übersicht:
https://***.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ausbildungsfoerderung_IQ_2019.pdf
4. Wenn Sie heiraten und die andere Person wohnt woanders, können Sie dahin umziehen. Das ist auch geregelt wie oben in Antwort Nummer 2:
Das Gleiche gilt, wenn dies der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient.
Ob die Heirat einen Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus hat, kann ich nicht sagen. Es kommt darauf an, welchen Aufenthaltsstatus die andere Person hat.
5. Das wurde oben unter Nummer 2 erklärt. Sie stellen den Antrag beim LEA in Berlin.
Beste Grüße,
Éanna