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Ich bin Ahmad Audi, 23 Jahre alt, und lebe mit Duldungsstatus in Berlin. Ich erkundige mich nach:

1. Universitätsbewerbung: Schritte für Duldungsinhaber in Berlin, um sich an deutschen Universitäten zu bewerben.

2. Umzugsprozess: Verfahren, wenn ich in einer anderen Stadt an einer Universität angenommen werde.

3. Finanzielle Unterstützung: Auswirkungen auf die Unterstützung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, wenn ich umziehe.

4. Heirat: Hat die Heirat mit einem Studenten Einfluss auf meinen Aufenthaltsstatus oder den Umzugsprozess?

5. Umzug mit Duldung: Welche Schritte muss ich unternehmen, um mit meinem Duldungsstatus in eine andere Stadt zu ziehen?

Ihre Unterstützung wird geschätzt. Vielen Dank.
asked Mar 12 in Asylum proceedings by aaudi624 | 434 views

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1 Answer

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Hallo @aaudi624

Hiermit beantworte ich Ihre Fragen so gut wie möglich:

1. Sie bewerben sich wie alle andere Menschen. Die Universitäten regeln es unterschiedlich, wie sie mit geduldeten Bewerber*innen umgehen. Aber es gibt kein pauschales Verbot für Menschen mit einer Duldung, die studieren möchten. Es kann eher problematisch sein, wenn es um die Finanzierung geht. Hier mehr zur Bewerbung bei einer Uni:

https://handbookgermany.de/de/university-application

2. Wenn Sie wegen eines Studiums umziehen möchten, machen Sie einen Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage. Das ist im Paragraf 61, Absatz 1, Satz 2 Aufenthaltsgesetz geregelt:

(1) Der Aufenthalt eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers ist räumlich auf das Gebiet des Landes beschränkt. Von der räumlichen Beschränkung nach Satz 1 kann abgewichen werden, wenn der Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 berechtigt ist oder wenn dies zum Zwecke des Schulbesuchs, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erforderlich ist. Das Gleiche gilt, wenn dies der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient.

               Sie können das formlos machen oder mit einer Vorlage wie diese:

               https://***.fluechtlingsrat-lsa.de/wp-content/uploads/2017/01/Wohnsitzauflage.pdf

3. Wenn Sie studieren, haben sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen bvom Sozialamt (Asylbewerberleistungen). Sie haben aber einen Anspruch auf Bafög, wenn Sie schon 15 Monate in Deutschland waren. Hier ist eine gute Übersicht:

https://***.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ausbildungsfoerderung_IQ_2019.pdf

4. Wenn Sie heiraten und die andere Person wohnt woanders, können Sie dahin umziehen. Das ist auch geregelt wie oben in Antwort Nummer 2:

Das Gleiche gilt, wenn dies der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient.

Ob die Heirat einen Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus hat, kann ich nicht sagen. Es kommt darauf an, welchen Aufenthaltsstatus die andere Person hat.

5. Das wurde oben unter Nummer 2 erklärt. Sie stellen den Antrag beim LEA in Berlin.

Beste Grüße,

Éanna

answered Apr 12 by mbeon-Éanna
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