Hallo @Burcu,
vielen Dank, dass Sie sich an Wefugees angewandt haben.
Wenn Sie keine gute Gründe für die Anerkennung haben, kann Ihr Antrag trotzdem abgelehnt werden. Ihr fester Arbeitsvertrag wird Ihnen leider nicht helfen. Falls Ihr Asylantrag negativ entschieden wird, können Sie mit der Hilfe einem/er Anwalt/Anwältin bei Ihrem zuständigen Verwaltungsgericht diese Entscheidung vom BAMF beklagen. Für die Klage beim Verwaltungsgericht haben Sie bestimmte Frist. Diese Frist steht am Ende Ihres BAMF Bescheides, die Sie nach der Entscheidung des BAMFs per Post bekommen werden. In diesem Fall, verpassen Sie bitte nicht diese Frist und kontaktieren Sie nach dem Erhalt dieser Ablehnung schnellstmöglich einen/e Anwalt/Anwältin.
Ich hoffe, meine Antwort ist nützlich für Sie, und würde mich freuen, wenn Sie sich mit weiteren Fragen an mich wenden. Unter meinem Profil können Sie sehen, wie Sie mich direkt erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Fardeen Noori