Hallo Hilde und Willkommen bei Wefugees!
Diese Frage ist tatsächlich nicht ganz einfach zu beantworten - es hängt von vielen Faktoren ab. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen (mehr Infos unter dem Link) hat die grundsätzlichen Voraussetzungen wie folgt formuliert:
Um hier heiraten zu können, müssen verschiedene Papiere vorgelegt werden: In der Regel ein Pass, Geburtsurkunde oder sonstige Abstammungsnachweise, ein “Ehefähigkeitszeugnis” (Bescheinigung darüber, dass Sie nach dem Recht Ihres Heimatlandes ehefähig sind, vor allem, dass Sie noch nicht oder nicht mehr verheiratet sind) und weitere Papiere, die sich nach dem Recht des Herkunftslandes richten. Die Papiere aus einer Reihe von Herkunftsstaaten müssen außerdem durch die Deutsche Botschaft auf ihre Echtheit geprüft werden. Auch wenn Sie ganz ohne Aufenthaltstitel und ohne Duldung sind (“illegal”), ist eine Legalisierung des Aufenthalts über eine Heirat möglich. Allerdings erfährt die Polizei von Ihren Heiratsabsichten, weil zu den notwendigen Unterlagen auch eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde gehört.
Die Abschiebung wird in der Regel erst dann ausgesetzt, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn Sie alle Papiere beschafft haben. Außerdem wird geprüft, ob es sich um eine “Schein-Ehe” handeln könnte, also eine Ehe, die nur deshalb geschlossen wird, weil Sie ein Aufenthaltsrecht erlangen wollen. Unter Umständen müssen Sie Wohnungsbesichtigungen und Befragungen über sich ergehen lassen. Wenn Anhaltspunkte für eine “Schein-Ehe” bestehen, wird keine Duldung erteilt.
Ich hoffe das hilft weiter und komm' doch ansonsten gerne nochmal auf uns zu!
Viele Grüße,
Meike