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Hallo, ich möchte fragen, ob ich ein EU-Visum erneut beantragen kann, wenn ich das Land freiwillig verlasse (kein Einreiseverbot, wenn ich kann, werde ich zum festgelegten Datum ausreisen und ich komme nicht aus einem sicheren Herkunftsland)? Und ich weiß, dass ich eine Vorabzustimmung von ABH bekommen kann, aber ich weiß nicht, ob ich eine von Italien bekommen kann.

Ich habe in Deutschland studiert und dann einen Asylantrag gestellt, aber dann habe ich meine italienische Freundin kennengelernt, die italienische Staatsbürgerin ist, und wir sprechen beide Deutsch, aber ich weiß jetzt, dass es sehr, sehr schwierig ist, in Deutschland zu heiraten, also müssen wir zurück in unser Herkunftsland gehen, um zu heiraten. Ich muss also nur innerhalb der von der Einwanderungsbehörde gesetzten Frist (7 Tage, unbegründete Ablehnung. 30 Tage, einfache Ablehnung) ausreisen, und es wird kein Einreiseverbot verhängt, da mein Herkunftsland kein sicheres Herkunftsland ist, aber meine Hauptsorge ist, ob ich, wenn ich freiwillig ausreise und in mein Herkunftsland zurückkehre, in der Lage sein werde, eine italienische Familienzusammenführung zu beantragen und wieder in die EU einzureisen (ich habe schon viele Leute gesehen, die dieses Problem hatten, aber ich habe noch nie jemanden gesehen, der erfolgreich war. jemanden gesehen, der erfolgreich war. Daher hoffe ich besonders, dass jemand, der erfolgreich war, mir von seinen Erfahrungen berichten kann). Ich denke, ich muss der Botschaft gegenüber ehrlich sein, da sie über das VIS-System verfügt und alle meine Visumstypen in Deutschland und das Verfahren kennt, einschließlich meines Wohnorts, und wenn ich freiwillig in mein Heimatland zurückkehre, werde ich zur italienischen Botschaft gehen, um die Familienzusammenführung zu beantragen

Mein Profil enthält meine Kontaktdaten, wenn Sie damit Erfahrung haben, lassen Sie es mich bitte trotzdem wissen, danke! Meine Freundin und ich haben derzeit keine Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Xu
asked Mar 17 in Asylum proceedings by Fx294984590 | 972 views

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1 Answer

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Hallo @Fx294984590

von Ihrer Frage ist es mir nicht ganz klar, ob Ihre Freundin zukünftig in Italien oder Deutschland leben wird. Sie reden von einer italienischen Familienzusammenführung und die italienische Botschaft, daher gehe ich davon aus, dass Sie und Ihre Freundin zusammen in Italien leben möchten.

Wir haben hier meistens nur Information und Erfahrung zu der Situation in Deutschland. Allerdings sollen die Regelungen für Familienangehörige von EU-Bürger*innen in Deutschland und Italien gleich sein, da es sich um EU-Gesetze handelt. Für Ihre Freundin gilt das EU-Freizügigkeitsrecht in Deutschland. Wenn Sie freizügigkeitsberechtigt ist, haben ihre Familienmitglieder auch das Recht, in Deutschland zu sein. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, die verheiratet sind, sondern auch für Paare, die lange zusammen sind. Wie lange man muss als Paar zusammen sein ist nicht so genau festgeregelt aber generell sind zwei Jahre nötig.

Solche Regelungen soll es auch in Italien geben. Unter Umständen kann Ihre Freundin auch vom Freizügigkeitsgesetz Gebrauch machen, wenn Sie wieder in Italien wohnt. Ansonsten gelten die italienischen Gesetze, da sie Italienerin ist.

Wenn Sie doch in Deutschland heiraten möchten, dann können Sie die Ausländerbehörde um eine Duldung bitten. Da müssen Sie aber erstmals Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen.

Ich sehe nicht, warum Sie nach einer freiwilligen Ausreise Probleme bei der Einreise haben sollen. Wenn Sie aber wissen möchten, welche Informationen zu Ihnen im Schengener Informationssystem gespeichert sind, können Sie eine Anfrage hier machen:

https://***.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/AuskunftserteilungSIS/auskunftserteilungSIS.html

Beste Grüße

Éanna

answered Mar 21 by mbeon-Éanna
Hello ,Tatsächlich ist meine Frage zu diesem Thema, dass ich nicht bestehen darf, wenn ich zur italienischen Botschaft zurückkehre. Obwohl ich mich nie illegal aufgehalten habe oder illegal in das Land eingereist bin, befürchte ich, dass die italien Botschaft meine Einreise nicht akzeptieren wird Vergangenheit der Flüchtlingsgeschichte.
Wir werden in mein Herkunftsland zurückkehren, um zu heiraten, und dann, nachdem ich ein Jahr in China gewartet habe, werde ich ein Visum beantragen, weil ich ein Jahr warten muss, und wenn ich nicht länger als ein Jahr warte, habe ich Angst, dass die Botschaft denkt, dass es sich um eine Scheinehe handelt. Obwohl ich unseren Chatverlauf und unsere Fotos habe Wenn ich in meinem Herkunftsland ein Jahr warte, bevor ich ein Visum beantrage, ist das möglich und wird die Botschaft dies ablehnen? Unsere Beziehung sind real
Mit freundlichen Grüßen
Xu
Ich kann Ihre Befürchtung verstehen. Aber wir können hier keine Aussage machen, welche Entscheidung die italienische Botschaft zu einem zukünftigen Visumantrag machen wird.
Sie werden aber freiwillig ausreisen und daher werden sie nicht gesperrt, wieder in den Schengen-Raum einzureisen.

Soweit ich weiß, haben Sie als Ehegatte einer Italienerin das Recht, mit ihr in Italien zu leben. Sie haben einen Anspruch darauf und die Botschaft wird kaum Ermessen haben, einen Antrag abzulehnen.

Als Alternativ erwähne ich erneut die Möglichkeit, in Deutschland zu heiraten und danach einen Aufenthaltstitel als Familienangehöriger einer EU-Bürgerin zu beantragen.
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