Hallo, ich möchte fragen, ob ich ein EU-Visum erneut beantragen kann, wenn ich das Land freiwillig verlasse (kein Einreiseverbot, wenn ich kann, werde ich zum festgelegten Datum ausreisen und ich komme nicht aus einem sicheren Herkunftsland)? Und ich weiß, dass ich eine Vorabzustimmung von ABH bekommen kann, aber ich weiß nicht, ob ich eine von Italien bekommen kann.
Ich habe in Deutschland studiert und dann einen Asylantrag gestellt, aber dann habe ich meine italienische Freundin kennengelernt, die italienische Staatsbürgerin ist, und wir sprechen beide Deutsch, aber ich weiß jetzt, dass es sehr, sehr schwierig ist, in Deutschland zu heiraten, also müssen wir zurück in unser Herkunftsland gehen, um zu heiraten. Ich muss also nur innerhalb der von der Einwanderungsbehörde gesetzten Frist (7 Tage, unbegründete Ablehnung. 30 Tage, einfache Ablehnung) ausreisen, und es wird kein Einreiseverbot verhängt, da mein Herkunftsland kein sicheres Herkunftsland ist, aber meine Hauptsorge ist, ob ich, wenn ich freiwillig ausreise und in mein Herkunftsland zurückkehre, in der Lage sein werde, eine italienische Familienzusammenführung zu beantragen und wieder in die EU einzureisen (ich habe schon viele Leute gesehen, die dieses Problem hatten, aber ich habe noch nie jemanden gesehen, der erfolgreich war. jemanden gesehen, der erfolgreich war. Daher hoffe ich besonders, dass jemand, der erfolgreich war, mir von seinen Erfahrungen berichten kann). Ich denke, ich muss der Botschaft gegenüber ehrlich sein, da sie über das VIS-System verfügt und alle meine Visumstypen in Deutschland und das Verfahren kennt, einschließlich meines Wohnorts, und wenn ich freiwillig in mein Heimatland zurückkehre, werde ich zur italienischen Botschaft gehen, um die Familienzusammenführung zu beantragen
Mein Profil enthält meine Kontaktdaten, wenn Sie damit Erfahrung haben, lassen Sie es mich bitte trotzdem wissen, danke! Meine Freundin und ich haben derzeit keine Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Xu