Hallo @Cindy
Ja genau, anerkannte Geflüchtete erhalten in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) einen “Reisepass für Flüchtlinge” (manche sagen auch Konventionspass dazu). Auch in Italien ist das der Fall.
Der ausländische Partner muss zunächst bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dazu wird die Heiratsurkunde und der deutsche Reisepass des deutschen Ehepartners benötigt (eine beglaubigte Kopie des Passes reicht sonst auch).
Die deutsche Auslandsvertretung wird sich anschließend mit der Ausländerbehörde hier in Deutschland kurzschließen und nach deren Zustimmung das Visum ausstellen.
Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen in Italien findest Du hier. Welche davon für euer Anliegen zuständig ist, kann ich spontan allerdings nicht sagen:
****://***.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Italien/Italien.html?nnm=332340
Quelle: https://***.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/04-AuslEhepartner.html?nn=350374
Ich habe gesehen, dass Du auch in diesem Thread zu diesem Thema nachgefragt hattest: https://***.wefugees.de/k/questions/1970 Da Du ja hier bereits deine Frage gestellt hast, würde ich der Übersichtlichkeit halber vorschlagen, dass wir die Diskussion auch hier fortsetzen ;)
Ich hoffe meine Antwort hat dir weitergeholfen. Wenn noch Fragen offen geblieben sind, dann stell sie gerne!
Viele Grüße,
Thorgen