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Hallo
Ich habe da mal eine Frage.
Wenn man in Italien Asyl beantragt bekommt man ja einen Ausweis mit dem man sich 3 Monate lang legal in anderen EU Ländern aufhalten kann.
Wenn man verheiratet ist kann man ja somit legal nach Deutschland einreisen.
Wie sieht es denn dann aus mit der Familienzusammenführung? Was für Dokumente brauche ich? Oder brauche ich dann gar nichts mehr ?
asked Nov 1, 2017 in Legal advice by Cindy | 4,170 views

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Hallo @Cindy

Ja genau, anerkannte Geflüchtete erhalten in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) einen “Reisepass für Flüchtlinge” (manche sagen auch Konventionspass dazu). Auch in Italien ist das der Fall.

Der ausländische Partner muss zunächst bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dazu wird die Heiratsurkunde und der deutsche Reisepass des deutschen Ehepartners benötigt (eine beglaubigte Kopie des Passes reicht sonst auch).

Die deutsche Auslandsvertretung wird sich anschließend mit der Ausländerbehörde hier in Deutschland kurzschließen und nach deren Zustimmung das Visum ausstellen.

Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen in Italien findest Du hier. Welche davon für euer Anliegen zuständig ist, kann ich spontan allerdings nicht sagen:

****://***.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Italien/Italien.html?nnm=332340

Quelle: https://***.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/04-AuslEhepartner.html?nn=350374

Ich habe gesehen, dass Du auch in diesem Thread zu diesem Thema nachgefragt hattest: https://***.wefugees.de/k/questions/1970 Da Du ja hier bereits deine Frage gestellt hast, würde ich der Übersichtlichkeit halber vorschlagen, dass wir die Diskussion auch hier fortsetzen ;)

Ich hoffe meine Antwort hat dir weitergeholfen. Wenn noch Fragen offen geblieben sind, dann stell sie gerne!

Viele Grüße,
Thorgen
answered Nov 1, 2017 by Thor
Ansonsten besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, das Ende des Asylverfahrens abzuwarten. Wenn dein Partner gute Chancen hat angenommen zu werden, wäre das vielleicht die einfachste, wenn auch nicht die schnellste Lösung. Schließlich bekommt er dann ja die Unterlagen, die für das Visum nötig sind ausgestellt. Auch wenn er jetzt Papiere hat, die ihm den 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland gestatten, ist das trotzdem nicht genug, um dauerhaft zusammen zu leben. Ich schätze ihr müsst das schon auf dem offiziellen Weg über den Ehegattennachzug machen.
Ja, “ausreichender Wohnraum” richtet sich nach der Quadratmeterzahl. Er ist für Menschen über 6 Jahren ab 12qm pro Person gewährleistet. Für Kinder unter 6 Jahren sind die Mindestanforderungen 10qm pro Person.
Okay danke. Wie ist es denn in Deutschland wenn ein asylverfahren läuft und dann geheiratet wird?
Da hat man ja auch nur eine Duldung. Bekommt man durch die Heirat dann den Aufenthalt genehmigt oder muss man dann nochmal per Visum einreisen ?
Die Heirat mit einer/einem Deutschen berechtigt den ausländischen Partner dazu, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, auch wenn er/sie noch im Asylverfahren steckt. Allerdings kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass die Ausländerbehörde anschließend verlangt, dass die betroffene Person erst in ihr Heimatland zurückkehrt, ein Visum beantragt, wieder einreist und dann den Aufenthaltstitel bekommt (siehe auch hier (Englisch): https://***.wefugees.de/k/questions/2162 ). Nach welchen Kriterien das entschieden wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Okay danke. Alles nicht so einfach obwohl man verheiratet ist ;-)
Würde mich mal interessieren nach welchen Kriterien die aus Ausländerbehörde das entscheidet
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