Hallo @Yasmina
Willkommen in unserer Community und danke für deine Frage!
Ich habe diese Seite von "Berlin hilft" gefunden, die sich mit dem Thema auseinandersetzt:
****://berlin-hilft.***/2017/04/25/passbeschaffung-wer-muss-wer-sollte-wer-darf-wer-nicht/
Es hängt immer vom rechtlichen Status der betroffenen Person ab, ob ein Besuch der Botschaft "erlaubt" ist bzw. welche Konsequenzen er hat (z.B. der mögliche Verlust des Schutzstatus).
Menschen, die sich aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland aufhalten, haben rein rechtlich gesehen jedoch gar keinen Schutzstatus. Sie können ihn daher durch einen Botschaftsbesuch auch nicht verlieren. Auf der oben verlinkten Webseite heißt es daher, dass "keine Abschiebung [droht], weshalb der Botschaftsbesuch als gefahrlos angesehen" wird.
Falls die Botschaft nicht in der Lage ist, oder sich weigert einen Pass auszustellen, kann Deutschland auch einen sogenannten Grauen Reiseausweis ausstellen. Das passiert allem Anschein nach jedoch nur selten, da damit de facto die Hoheitsrechte des Heimatlandes verletzt werden.
Viele Grüße,
Thorgen