Hallo @Aami und Willkommen zurück bei Wefugees! In der Ausbildung hast du ja sicherlich ein Gehalt bekommen und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, oder? Also du warst über deinen Arbeitgeber krankenversichert und es müssten dann auch Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt worden sein. Für die Niederlassungserlaubnis ist die Höhe der Beiträge egal - wichtig ist, dass es 60 Monate sind (mit Ausnahmen für, zum Beispiel, anerkannte Geflüchtete). Wenn Du also seit 2016 Geld verdienst (mehr als auf Minijob-Basis), dann müsstest du ja die 60 Monate auf jeden Fall zusammen bekommen!
Ich hoffe das hilft und komm doch gerne nochmal auf uns zurück, wenn du Rückfragen hast.
Viele Grüße,
Meike