Hallo @M,
ich sehe da kein Problem. Es handelt sich um eine Weiterbildung, nicht zum Beispiel um einen zusätzlichen Job oder selbständige Tätigkeit, wofür Sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde brauchen würden. Ich nehme an, Sie erhalten kein Geld für die Weiterbildung an sich? Solange Sie genug verdienen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie ihre Freizeit genauso für eine Weiterbildung wie auch für einen Sprachkurs benutzen.
Beste Grüße
Éanna