Lieber @Aami,
willkommen zurück in der Wefugees Community und danke für deine Frage.
Die Ausländerbehörde in Berlin (seit kurzem LEA genannt) handelt nach den sogenannten VAB (Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin).
Ich habe mir einmal die dort aufgeführten Hinweise zum Aufenthalt nach §18a AufenthG angeschaut. Dort heißt es:
Die Voraussetzungen erfüllst du demnach, wenn du eine sogenannte qualifizierte Fachkraft bist und dir ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt (oder du der bereits nachgehst), mit der du auch deinen Lebensunterhalt sichern kannst. Soweit ich das beurteilen kann, solltest du diese Voraussetzungen mit deiner Ausbildung und Tätigkeit als Bäcker erfüllen.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis liegt zwar im Ermessen der Ausländerbehörde (du hast also keinen Rechtsanspruch darauf). Allerdings heißt es in den VAB auch, dass die Ausländerbehörde diese in der Regel auch erteilen soll, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nun ist die LEA in Berlin aufgrund der Corona-Krise nur eingeschränkt erreichbar. Weitere Infos findest du hier.
Aber wie auch die Ausländerbehörde bereits vorschlug, kannst du ihnen den Antrag und die Nachweise scheinbar auch per Mail zukommen lassen. Das mag nur alles ein bisschen länger dauern momentan.
Ich hoffe das hilft dir weiter und ich drücke die Daumen, dass alles klappt mit der Aufenthaltserlaubnis!
Viele Grüße,
Meike