Hallo @Kathleen - schön wieder von dir zu hören!
Da der Mann kein Deutsch spricht, gehe ich mal davon aus, dass mit Deutschkurs in diesem Fall der allgemeine Integrationskurs gemeint ist, richtig?
Das BAMF empfiehlt dazu folgendes:
Wenn er zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurde, muss das mit der Stelle abgeklärt werden, die die Verpflichtung ausgesprochen hat (also mit der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter). Ansonsten solle man versuchen mit dem Kursträger zu sprechen und versuchen in einen Teilzeitkurs (z.B. am Abend oder am Wochenende) zu wechseln. Die jeweiligen Möglichkeiten hängen damit natürlich vom bestehenden Angebot des Kursträgers ab.
Falls er noch nicht zu einer Teilnahme verpflichtet wurde, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs zu stellen. Das Formular findet sich unter folgendem Link (auch auf Farsi) und muss ausgefüllt an die zuständige Regionalstelle des BAMF geschickt werden:
****://***.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAlle/630-120_antrag-zulassung-integrationskurs-ausl_pdf.html
Bei der Suche/Auswahl des Kursträgers müsste man dann natürlich abklären, welche Möglichkeiten eines Kursbesuchs außerhalb der gängigen Tage/Uhrzeiten bestehen.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage!
Viele Grüße,
Thorgen