Hallo @Aozen133,
willkommen bei Wefugees und vielen Dank für deine Frage!
Um reisen zu können, brauchst Du auf jeden Fall einen gültigen Reisepass, deshalb solltest Du deinen alten Reisepass vorher im Konsulat verlängern lassen. Außerdem ist die Frage, welche Fiktionsbescheinigung Du erhalten hast. Bei einer Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs 4 AufenthG dürftest Du zusammen mit deinem gültigen Reiseausweis reisen. Anders wäre es, wenn Du eine Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 3 ausgestellt bekommen hast, diese würde nicht zu einer Wiedereinreise nach Deutschland berechtigen.
Ich hoffe diese Antwort hilft Dir weiter. Ansonsten komm doch gern nochmal auf uns zurück, wenn du noch weitere Rückfragen hast.
Alles Gute,
Julia