Hallo @Liuxulu
da Sie schon ein Visum für Deutschland hatten, gehe ich davon aus, dass Sie eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraf 81 Absatz 4 haben. Sie sehen das auf Seite 3 der Fiktionsbescheinigung. Der Punkt 'Der Aufententhaltstitel als fortbestehend' soll angekreuzt werden.
Mit der Fiktionsbescheinigung und einem gültigen Pass dürfen Sie ausreisen und nach Deutschland wieder einreisen. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung der britishcen Grenzkontrolle bekannt ist aber wir können hier leider nur Informationen zu der Situation in Deutschland geben.
Beste Grüße
Éanna