Hallo @Isafi
Als subsidiär Schutzberechtigter bekommt man in der Regel keine Reisedokumente ausgestellt. Der Aufenthaltstitel ist kein Reisedokument. Um ins Ausland zu reisen, braucht man daher normalerweise den Reisepass des Heimatlandes (und vielleicht auch ein Visum - das kommt darauf an, wo man hinreisen will).
Da Du keinen Pass besitzt, kannst Du bei der Ausländerbehörde einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen.
Ich hoffe diese Antwort hilft Dir weiter.
Viele Grüße,
Thorgen