Hallo Maxi,
leider finde ich bei meinen Recherchen nur Informationen über die geltende Rechtslage aus deutscher Perspektive (sprich: was jemand (nicht) tun darf, der in Deutschland subsidiären Schutz gewährt bekommen hat). Wie die Regelungen aus italienischer Perspektive, mit dem Zielland Deutschland, aussehen, können uns vielleicht Marcel oder Steven sagen.
Hier jedenfalls die Infos, die ich bisher gefunden habe. Alles nachfolgende ist jedoch unter dem Vorbehalt zu lesen, dass ich über die Verallgemeinerbarkeit der Informationen für die gesamte EU nicht informiert bin.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schreibt über die Rechte und Pflichteten Geflüchteter mit subsidiärem Schutz in Deutschland unter der Überschrift "Reisen und Umziehen" folgendes:
Reisen ins Ausland sind möglich, sofern eine gültiges Reisedokument oder ein Visum vorliegt. Sofern der Pakistani in deinem Fall also über einen Reisepass verfügt (worauf er nach Vergabe des Aufenthaltstitels auch in Italien ein Recht hat), kann er also nach Deutschland reisen. Diese Regelung sollte in beide Richtungen gelten.
Damit darf man sich in einem anderen EU Land allerdings bloß für drei Monate aufhalten. Und das auch nur solange keine Arbeit aufgenommen wird!
Bezüglich eines Umzugs schreibt der FR NDS, dass es schwierig ist, da die Aufenthaltserlaubnis nur im Aufnahmeland gilt. Bei besonderen Gründen (Heirat mit einem Staatsangehörigen des Ziellandes etc.) kann ein anderer Staat einen Umzug zulassen.
Somit gelten also immer die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes, in das der Umzug stattfinden soll. Sprich: Deutschland.
Daher empfiehlt der Flüchtlingsrat, sich bei der Botschaft des betreffenden Landes über die genauen Bedingungen (Visumspflicht, Einwanderungsmöglichkeiten und anderes) zu wenden.
Botschafts- und Konsulatsadressen in Deutschland findet man beim Auswärtigen Amt:
****://***.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Quelle: https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/10a-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-2-satz-1-alternative-2-aufenthg-subsidiaer-schutzberechtigte/10a-2-wohnen-umziehen-und-reisen/
Alles in allem sehe ich eher geringe Chancen, dass es in diesem Fall möglich sein wird, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Aber ich lasse mich da gerne korrigieren.
Ich hoffe, dass dir/euch diese Informationen zumindest ein bisschen weiter helfen. Mithilfe der Community werden wir die Sachlage sicherlich noch besser eingrenzen können.
Beste Grüße,
Thorgen