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Heirat mit einem nicht eu bürger in einem anderen eu-land.
Für die familienzusammenführung wird ein visum benötigt weil die Ausländerbehörde möchte das er legal einreist. Es wurde eine vorabzustimmung der Ausländerbehörde erteilt.
Er ist aber nicht in sein Heimatland gereist.
Hat in einem anderen Eu staat einen neuen asylantrag gestellt. Jetzt ist er in diesem Land legal und hat ein visum beantragt.
Jetzt gibt die Ausländerbehörde ihre Zustimmung nicht, weil er ja illegal in dieses Land eingereist ist und nicht wie besprochen in sein Heimatland. Aber die Absprache gab es nicht in sein Heimatland sondern nur Ausreise aus Deutschland.
Die vorabzustimmung hat auch nichts gebracht weil die Botschaft ja trotzdem die Ausländerbehörde angeschrieben hat.
Und die Grenzübertrittsbescheinigung wäre auch nicht abgeben worden.
Sind das Gründe ein visum nicht zu erteilen ?
Er hat einen legalen aufenthaltstitel mit dem ein visum beantragt werden kann.
asked May 19, 2018 in Legal advice by Cindy | 2,525 views
Hallo @Cindy - schön wieder von Dir zu hören. Ich verlinke an dieser Stelle mal @WKZB1 vom Willkommenszentrum Berlin. Er kann Dir vielleicht morgen eine Antwort auf die Frage geben. Viele Grüße, Thorgen
Hallo Thorgen,
Ich freue mich auch wieder hier  zu sein.
Hast du vielleicht eine Antwort für mich ?
Viele Grüsse

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1 Answer

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Liebe Cindy,

Der Familiennachzug setzt neben den allgemeinen Bedingungen auch voraus, dass kein Ausweisungstatbestand vorliegt. Es kann sein, dass die Ausländerbehörde einen solchen angenommen hat, weil Ihr Mann damals statt in seine Heimat in ein anderes EU-Land ausgereist war. Ferner kann ohne die Grenzübertrittsbescheinigung mit dem Ausreisestempel der Zeitpunkt der Ausreise nicht nach gewiesen werden, so dass unterstellt werden könnte, dass Ihr Mann sich damals weiter ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufgehalten hätte.

In dieser Situation muss gegen die Ablehnung der deutschen Botschaft entweder remonstriert (gegenüber der Botschaft) oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden, am besten mit anwaltlicher Vertretung.

Mit freundlichen Grüßen

WKZB1
answered Jun 27, 2018 by WKZB1
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