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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Aufenthalts erlaubnis 25b 1. S1 Zeit 15.03.2021 ich habe Ausbildung als Bäcker gemacht ich bin in Deutschland Zeit 2014 und ich arbeite als Bäcker 7 Jahre ich habe meine lebensunterhalt selber gesichert
Meine Frage ist darf ich jetzt Einbürgerung Antrag machen? Weil ich habe immer noch keine 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis aber ich habe gehört mit gesellen Brief kan man nach 3 Jahre Einbürgerung Antrag machen.

Mit freundlichen Grüßen
Amir Rafique
asked Aug 7, 2024 in Other Questions by Aami | 1,962 views

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1 Answer

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Hallo @Aami und willkommen zurück bei Wefugees!

Ja genau, unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen nun auch nach weniger als 5 Jahren einbürgern lassen. Handbook Germany hat dazu einen sehr übersichtlichen Beitrag veröffentlicht und listet die Kriterien auf:

  • Wenn Sie „besonders gut integriert“ sind, also z.B. sehr gut Deutsch sprechen (C1) und sich seit vielen Jahren ehrenamtlich engagieren, können Sie sich bereits nach 3 Jahren einbürgern lassen.
  • Außerdem können Sie auch frühzeitig eingebürgert werden, wenn Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Ich habe einen deutschen Ehepartner. Gelten für mich besondere Regelungen?“
  • Wenn Sie den Einbürgerungsantrag gleichzeitig mit Ihrer Familie (Ehepartner*in und ggf. Kinder) beantragen, werden die Fristen verkürzt.

Ich habe ein wenig recherchiert und bisher keine abschließende Definition gefunden, was "besonders gut integriert" genau bedeutet oder beinhalten kann. Letztendlich wird jeder Fall individuell von der zuständigen Einbürgerungsbehörde geprüft. Da das neue Gesetz erst vor kurzem in Kraft getreten ist, habe ich noch nicht viel aus der Praxis dazu gehört. Aber wenn du ansonsten auch alle Voraussetzungen erfüllst, könnten deine Chancen gar nicht so schlecht sein. Ich würde an deiner Stelle mal Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen. Oder wie seht ihr das @mbeon-fardeen und @mbeon-Éanna?

Viele Grüße,

Meike

answered Aug 11, 2024 by Meike

Hallo @Aami 

Ich sehe das wie @Meike. Das Gesetz für die Einbürgerung heißt Staatsangehörigkeitsgesetz. Im Paragraf 10 von diesem Gesetz sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung aufgelistet. Zum Beispiel, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. 

Normalerweise ist die Einbürgerung erst nach 5 Jahren möglich. Es ist nach 3 Jahren möglich, wenn eine Person C1 Deutsch spricht und besonders gut integriert ist. 

Was ist besonders gut integriert? Im Gesetz steht: "besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement.

Ich verstehe das so, dass eine Person muss nicht nur einen Abschluss haben (zum Beispiel Realschulabschluss, Gesellenbrief, Studium, Ausbildung). Der Abschluss an sich muss besonders gut sein. Zum Beispiel die Noten der Prüfungen waren immer ziemlich gut. 

Die Behörde wird aber die gesamte Situation anschauen. Vielleicht hat eine Person immer ausreichende aber nicht sehr gute Noten in der Berufsschule. Aber die Person hat seit dem Abschluss immer in diesem Beruf erfolgreich gearbeitet und hilft dazu regelmäßig als Ehrenamtliche im Sportverein. Da könnte man schon sagen, die Person ist ‚besonders gut integriert‘.

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