Lieber @Ar.Amer, Ali,
vielen Dank für deine Nachricht und deinen Beitrag zur Wefugees Community!
Leider habe ich die nötige Rechtsexpertise nicht, um dir deine Frage ausreichend beantworten zu können. In meiner Recherche habe ich vieles zur Einbürgerung von staatenlosen Menschen finden können, jedoch nicht zu Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Bezüglich der Einbürgerung von Staatenlosen, kannst du hier auf Seite 45 mehr lesen: https://***.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/wege-zur-einbuergerung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Auf Wikipedia findet man zur Einbürgerung einen kurzen Abschnitt, "Ungeklärte Staatsbürgerschaft", wo beschrieben wird, dass eine Einbürgerung von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in weiten Teilen Europas rechtlich nicht möglich sei, da noch davon ausgegangen wird, eine andere Staatsangehörigkeit könnte vorliegen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft#Ungekl%C3%A4rte_Staatsb%C3%BCrgerschaft
Eventuell kannst du hilfreiche Informationen aus diesem Thread von unserer Platform ziehen:
Menschen mit XXX (Ungeklärter) Staatsangehörigkeit dürfen die Deutsche Einbürgerung nicht beantragen?
Ich hoffe, die Quellen helfen ein wenig und du findest zukünftig mehr Antworten. Falls andere Mitglieder*innen Erfahrungen mit diesem Thema haben, teilt diese gern mit uns!
Alles Gute
Isa