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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne mich informieren über das Aufenthaltserlaubnis nach 19d.

Wenn man Aufenthaltserlaubnis nach 19d  und Anspruch auf Arbeitslosgeld 1 für 12 Monaten hat, dann wie lange noch man Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach 19d hat?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Md Hossain.
asked Jun 18 in Legal advice by Hossain | 968 views

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Hallo @Hossain und herzlich Willkommen bei Wefugees!

Selbst wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast und mit Arbeitslosengeld 1 deinen Lebensunterhalt noch selbst sichern kannst, kann der Verlust der Arbeit mit einem Aufenthaltstitel nach §19d AufenthG für dich sehr kompliziert werden. Es kann sein, dass du den Anspruch auf deine Aufenthaltserlaubnis verlierst (inbsesondere wenn das Arbeitsverhältnis aus selbstverschuldeten Gründen aufgelöst wird).

Ich würde dir sehr empfehlen, dich individuell in einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Lass uns gerne wissen, wenn du Unterstützung bei der Suche nach einer Beratungsstelle in deiner Nähe benötigst.

Ansonsten melde dich auch gerne bei weiteren Fragen.

Viele Grüße,

Meike

answered Jun 30 by Meike
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