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Ich bin aus der Ukraine (der Stadt Nikolaev) während des Krieges am 23.03.2022 nach Deutschland gekommen, ich lebe in einer Pension im Raum Demitz. Ich habe mich am 29.03.2022 bei der Verwaltung der Stadt Parchim gemeldet, sie haben mir das Formular Anlaufbesheinigung gegeben und gesagt, dass dieses Formular das Recht gibt, einen Job zu bekommen, dies aber nicht der Fall ist, sie benötigen eine Aufenthaltserlaubniskarte. Bei diesem Anlaufbescheinigungsformular kann ich nicht umhin, ein Bankkonto oder eine Versicherung zu bekommen. Ich benötige eine Anmeldung, aber wie bekomme ich diese, wenn ich seit 2 Monaten ein Zimmer in einem Boardinghouse miete und die Gastgeberin mich dort wahrscheinlich nicht anmelden kann?
asked May 23, 2022 in Asylum proceedings by Yuliia | 722 views

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Hallo @Yuliia,

willkommen auf unserer Plattform und vielen Dank für deine Frage. 

Meine Recherche auf deine Frage hat folgendes ergeben: Mit der Anlaufbescheinigung hast du einen Anspruch auf soziale Leistungen. Du kannst Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei deiner örtlichen Leistungsbehörde in Parchim beantragen: bei der Ausländerbehörde in der Putzlitzer Str. 25, 19370 Parchim oder in Ludwiglust, Garnisonsstr.1, 19288 Ludwigslust. Hier ist außerdem eine Telefonnummer, die du bei Fragen zu Unterbringung und finanzieller Unterstützung kontaktieren kannst: 03871 7225099

Bitte beachte: Ab 01.06.2022 besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II (bei Erwerbsunfähigkeit und im Rentenalter nach SGB XII) statt nach AsylbLG. Voraussetzung ist hier allerdings eine Registrierung im Ausländerzentralregister und eine erkennungsdienstliche Behandlung. Daher würde ich dir empfehlen, dich noch in diesem Monat an das Sozialamt zu wenden, um AsylbLG zu beantragen. 

Außerdem kannst du eine Fiktionsbescheinigung in der Ausländerbehörde beantragen, diese bescheinigt, dass ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde und sich dieser Antrag in Bearbeitung befindet. Mit einer Fiktionsbescheinigung kannst du dann arbeiten. 

Bei der Anmeldung, so wurde es mir am Telefon gesagt, ist es kein Problem, dass es sich bei dir um eine Pension handelt. Vielleicht kann dir die Gastgeberin eine Bestätigung/Rechnung geben, dass du da übernachtest. Mit dieser kannst du dich dann mit all deinen Unterlagen an die Meldebehörde wenden. 

Aber ich verlinke hier noch meine liebe Kollegin @Meike. Vielleicht kann sie meine Antwort hier verbessern/ ergänzen. 

Bitte komm doch gern nochmal auf uns zurück, wenn du Rückfragen hast.

Alles Gute,

Julia

answered May 24, 2022 by Ju_K
Dankeschön für deine Arbeit Julia! :) Gut gemacht

Hallo @Yuliia und @Julia_K

Julia hat schon sehr viele wichtige Dinge genannt! Vielleicht kann ich noch ein paar Ergänzungen machen. Sozialleistungen erhält man in Deutschland nur, wenn man hilfebedürftig ist. Das heißt, dass bei der Antragstellung für Leistungen geprüft wird, ob beziehungsweise wie viel Vermögen man hat. Die sogenannten „Vermögensfreibeträge“ unterscheiden sich wesentlich beim Bezug von Asylbewerberleistungen auf der einen und dem Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter (SGB II) auf der anderen Seite. Dies ist ein Grund, warum der Wechsel ins Arbeitslosengeld 2, der ab dem 1.6.22 für Geflüchete aus der Ukraine theoretisch möglich ist, von Vorteil ist. Für Geflüchtete mit einem Auto gelten generell gerade aber recht großzügige Regelungen. Da gibt es meistens keine Probleme, soweit ich weiß.

Eine andere wesentliche Verbesserung beim Jobcenter ist die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung. Die ist ansonsten wohl nur über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen (oder eine Familienversicherung z.b). Falls Du noch nicht erkennungsdienstlich (ED) erfasst wurdest (Fingerabdruck, Foto etc) und auch noch keine richtige Fiktionsbescheinigung hast, würde ich Dir empfehlen, Dich erstmal beim Sozialamt zu melden (falls Du finanzielle Unterstützung benötigst). Alle, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung haben, könnten ab dem 1.6. Geld vom Jobcenter bekommen (auch wenn sie diese ED-Behandlung noch nicht hatten - sie können sie nachholen). Falls Du schon Unterstützung vom Sozialamt erhältst, müsste dein Antrag beim Jobcenter quasi automatisch passieren - dennoch wirst du irgendwann aufgefordert werden, Unterlagen beim Jobcenter einzureichen. Du erhältst bis zur endgültigen Bearbeitung beim Jobcenter erstmal weiter Unterstützung vom Sozialamt. 

Falls Du jetzt eine medizinische (akute) Versorgung benötigst, müsstest Du Dich ebenfalls beim Sozialamt melden und dann würdest Du wahrscheinlich einen „Behandlungsschein“ erhalten und kannst dann zum Arzt gehen.

Eine kleine Ergänzung noch: Falls Du noch keine Leistungen beantragt hattest, wirst Du wohl auch keine Leistungen rückwirkend erhalten (April/Mai).

Wichtig wäre, so wie Julia es beschrieb, dass Du einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz stellst und dementsprechend von der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bekommst. Achte darauf, dass es ein grünes, gefaltetes Dokument ist und „Erwerbstätigkeit gestattet“ drauf steht! 

Eventuell könnte es aber in Deinem Fall in der Tat Schwierigkeiten mit der Anmeldung geben. Normalerweise braucht es für eine Anmeldung eine „Vermieterbescheinigung“. Dass die Pension so etwas ausstellen kann, bezweifle ich. Allerdings hat Julia ja auch schon recherchiert- vielleicht akzeptieren die Behörden ja aufgrund der derzeitigen Lage Notlösungen. 

Ansonsten kann ich Dir noch empfehlen, Dich bei Schwierigkeiten an eine örtliche Migrationsberatungsstelle zu wenden. Dort kennt man sich am besten mit den lokalen Gegebenheiten aus! 

Alles Gute und viele Grüße, 

Meike

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