Hallo @Yuliia,
willkommen auf unserer Plattform und vielen Dank für deine Frage.
Meine Recherche auf deine Frage hat folgendes ergeben: Mit der Anlaufbescheinigung hast du einen Anspruch auf soziale Leistungen. Du kannst Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei deiner örtlichen Leistungsbehörde in Parchim beantragen: bei der Ausländerbehörde in der Putzlitzer Str. 25, 19370 Parchim oder in Ludwiglust, Garnisonsstr.1, 19288 Ludwigslust. Hier ist außerdem eine Telefonnummer, die du bei Fragen zu Unterbringung und finanzieller Unterstützung kontaktieren kannst: 03871 7225099
Bitte beachte: Ab 01.06.2022 besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II (bei Erwerbsunfähigkeit und im Rentenalter nach SGB XII) statt nach AsylbLG. Voraussetzung ist hier allerdings eine Registrierung im Ausländerzentralregister und eine erkennungsdienstliche Behandlung. Daher würde ich dir empfehlen, dich noch in diesem Monat an das Sozialamt zu wenden, um AsylbLG zu beantragen.
Außerdem kannst du eine Fiktionsbescheinigung in der Ausländerbehörde beantragen, diese bescheinigt, dass ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde und sich dieser Antrag in Bearbeitung befindet. Mit einer Fiktionsbescheinigung kannst du dann arbeiten.
Bei der Anmeldung, so wurde es mir am Telefon gesagt, ist es kein Problem, dass es sich bei dir um eine Pension handelt. Vielleicht kann dir die Gastgeberin eine Bestätigung/Rechnung geben, dass du da übernachtest. Mit dieser kannst du dich dann mit all deinen Unterlagen an die Meldebehörde wenden.
Aber ich verlinke hier noch meine liebe Kollegin @Meike. Vielleicht kann sie meine Antwort hier verbessern/ ergänzen.
Bitte komm doch gern nochmal auf uns zurück, wenn du Rückfragen hast.
Alles Gute,
Julia