Hallo @Ela23 und herzlich Willkommen auf der Wefugees Plattform.
Die Aufenthaltserlaubnis nach §25b AufenthG ist zwar nicht neu, aber zum 1.1.2023 geändert worden (vor allem wurde die Vorduldungszeit verkürzt).
Soweit ich es sehe, habt ihr nach der Gesetzesänderung mit der 4-jährigen Vorduldungszeit (bei Familien mit minderjährigen Kindern müssen es nun nämlich nur 4 anstatt 6 Jahre sein), der (überwiegenden) Lebensunterhaltssicherung und euren B1-Sprachkenntnissen durchaus Chancen, eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b zu bekommen. Die Diakonie Deutschland hat eine ganz praktische Checkliste für Beratungsstellen erstellt, mit der man prüfen kann, ob man die Voraussetzungen erfüllt.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich sind und ich drücke euch die Daumen, dass es klappt!
Viele Grüße,
Meike