Hallo Vahid und herzlich Willkommen bei Wefugees!
Wir haben den Familiennachzug mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25b bereits auf dieser Plattform diskutiert. Schau doch gerne mal hier vorbei, zum Beispiel, oder auch hier.
Der Familiennachzug ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht einfach. Wie mein Kollege Éanna in der oben verlinkten Antwort schreibt, ist dieser im § 29 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz geregelt:
Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach…§ 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.
Er erklärt dazu: "Das heißt, man muss solche völkerrechtliche oder humanitäre Gründe vorlegen. Die Kinder müssen unter 18 sein. Deine Frau muss A1 Deutschkenntnisse nachweisen. Du müsstest ausreichendes Geld für sich selber und die Familienangehörigen verdienen".
Außerdem ist es wichtig, dass ihr bereits vor deiner Ausreise verheiratet wart. Falls der Familiennachzug mit dem 25b nicht klappt, müsstet ihr warten, bis du die Niederlassungserlaubnis erhalten hast.
Ich hoffe, dass diese Infos soweit hilfreich für dich sind und komme bei Rückfragen doch gerne wieder auf uns zu.
Viele Grüße,
Meike