Hallo @Josef23,
willkommen zurück bei Wefugees und danke für deine Frage.
Wir haben eine ganz ähnliche Frage zuvor hier diskutiert (allerdings auf Englisch). Die Einbürgerung setzt voraus, dass der Antragsteller sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. In bestimmten Fällen kann die Zeit auch etwas verkürzt werden (derzeit ist auch ein neues Gesetz in der Abstimmung, sodass sich die Zeit in Zukunft auch noch weiter verringern könnte). Leider zählen die Aufenthaltsgestattung und insbesondere die Duldung nicht als rechtmäßiger Aufenthalt. Daher müsstest du zunächst für einige Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben, bevor du dich einbürgern lassen kannst.
Komm' doch gern bei Rückfragen oder weiteren Anliegen auf uns zurück.
Viele Grüße,
Meike