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Hallo,
ich habe den blauen Reisepass und bin ein anerkannter Flüchtlinge in Deutschland. Mein Aufenthaltserlaubnis wurde am 14.April 2023 abgelaufen und seitdem habe ich einen Fiktionsbescheinigung (83,4) und warte, bis mein Antrag bearbeitet wird. Meine Frage ist, ob ich in Europa (Schengen-Gebiet) in ein anderes Land reisen darf? Mein Personalausweis und Blau Pass wurde am 14.April abgelaufen, habe nur die Fiktionsbescheinigung, die bis Oktober 2023 gültig ist. Ich habe keine Reiseausweis von meinem Heimatland.


Vielen Dank
asked Jun 10, 2023 in Asylum proceedings by orhan542 | 218 views

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Hallo @orhan542 und herzlich Willkommen bei Wefugees! Ob man mit einer Fiktionsbescheinigung reisen darf, ist abhängig von der Art der Fiktionsbescheinigung. Mit deiner Fiktionsbescheinigung nach Paragraph 83 (4) darfst du ins Ausland reisen. Eine ähnliche Frage haben wir auch schon zuvor auf Wefugees beantwortet (https://***.wefugees.de/810754/darf-ich-mit-fiktionsbescheinigung-ins-ausland-reisen). Schau dort gerne nochmal für mehr Infos nach! Viele Grüße, Meike
answered Jun 11, 2023 by Meike
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