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Hallo liebe wefugees .

ich lebe in Deutschland ohne Unterbrechung seit 11.07.2013.[ Asylbescheid Negativ 2015]

2014 2015 habe ich   Berufsintegrationsjahr an der Berufsschule absolviert

2015 .2016 habe ich Berufsvorbereitungsjahr an der Berufsschule mit erfolgreichem Hauptschulabschluss absolviert.

2017 2018 Beschäftigung beim Reinigungsdienst  

2018 2019 Ausbildung zum Pflegefachhelfer in der Staatl. Berufsschule .

ich arbeite Vollzeit seit 2019 als Pflegefachhelfen im Krankenhause, ich habe unbefristet vertrag.  Netto Gehalt 3000 Euro,

ich hatte im August 2021 befristet Aufenthaltsrecht 25b abs.1 s.1 erhalten und dann habe ich gleich  für Niederlassungerlsubnis beantragt

ich habe Niederlassungserlaubnis 25b abs.1 s.1 seit 10 April 2023 und einen gültigen Nationalpass aus meinem Herkunftsland.

ich bin Verheiratet seit 2021. aber meine frau noch in einer Ausbildung keine Kinder und Beide kommen aus derselbe Herkunftsland Tansania

 ich möchte frage ob ich mich für Einbürgerung machen darf ???. ich möchte gerne wissen ob ich Voraussetzungen erfüllt habe.


Vielen Dank 


 
asked Apr 21, 2023 in Home & Living by Mwiki02 | 129 views

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1 Answer

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Hallo @Mwiki02

Eine Sache habe ich nicht komplett verstanden. Sie schreiben, Sie haben erst ab August 2021 ein Aufenthaltsrecht gehabt. Weniger als 2 Jahre später, im April 2023, haben Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Ich nehme an, Sie haben eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Aufenthaltsgesetz. Das ist für Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung gemacht haben. Das kann man nach 2 Jahren Aufenthalt bekommen. Hatten Sie schon vor August 2021 ein Aufenthaltsrecht gehabt?

Eine Einbürgerung wäre möglich für Sie nach 6 Jahren Aufenthalt. Zeit mit einer Duldung oder Ausbildungsduldung gilt dafür nicht.

Allerdings hat die Regierung in Deutschland vor, das Gesetz zur Einbürgerung zu ändern. Es ist geplant, dass es schon nach 5 Jahren Aufenthalt möglich ist. Für Menschen, die sehr gut integriert sind (das heißt gute Deutschkenntnisse, Schule/ Ausbildung/ Studium hier abgeschlossen usw.) soll das schon nach 3 Jahren möglich sein. Das Gesetz ist noch nicht im Kraft aber soll im Laufe dieses Jahres so sein.

Beste Grüße,

Éanna

answered Apr 28, 2023 by mbeon-Éanna
ich habe noch nie einen Duldung oder Ausbildungduldung gehabt. ich hatte seit 2013 bis August 2021 einen Aufenthalgestattung und dann habe ich ab August 2021 aufenthg 25b abs.1 s.1  bis April 2023 dann habe ich Niederlassungerlsubnis erhalten.  
- ich habe Hauptschulabschluss
- ich habe intergrationkurs absolviert
-ich habe B2 Zertifikat
-ich habe Ausbildung absolviert
-ich arbeite seit 2017 als pfleger
ich habe trotzdem voraussetzungen nicht erfüllt für die Einbürgerung?  erst nach 6 jahre  ?
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