Hallo @Mwiki02
Eine Sache habe ich nicht komplett verstanden. Sie schreiben, Sie haben erst ab August 2021 ein Aufenthaltsrecht gehabt. Weniger als 2 Jahre später, im April 2023, haben Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Ich nehme an, Sie haben eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Aufenthaltsgesetz. Das ist für Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung gemacht haben. Das kann man nach 2 Jahren Aufenthalt bekommen. Hatten Sie schon vor August 2021 ein Aufenthaltsrecht gehabt?
Eine Einbürgerung wäre möglich für Sie nach 6 Jahren Aufenthalt. Zeit mit einer Duldung oder Ausbildungsduldung gilt dafür nicht.
Allerdings hat die Regierung in Deutschland vor, das Gesetz zur Einbürgerung zu ändern. Es ist geplant, dass es schon nach 5 Jahren Aufenthalt möglich ist. Für Menschen, die sehr gut integriert sind (das heißt gute Deutschkenntnisse, Schule/ Ausbildung/ Studium hier abgeschlossen usw.) soll das schon nach 3 Jahren möglich sein. Das Gesetz ist noch nicht im Kraft aber soll im Laufe dieses Jahres so sein.
Beste Grüße,
Éanna