Hallo @Mwiki02,
Leider kann ich nur auf die Antwort von meinem Kollegen auf deine letzte Frage hier verweisen und nicht viel ergänzen. Die Zeit, in der du eine Aufenthaltsgestattung hattest zählt leider auch nicht mit in die "Voraufenthaltszeit", da dein Asylantrag abgelehnt wurde.
Wenn du noch Rückfragen hast, komm bitte gern auf uns zu!
Viele Grüße,
Meike