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Hallo.
ich habe 11.07.2013 einen Asylantrag gestellt. meine Asylantrag wurde vom BAmf abgelehnt. ich habe im Anschluss Klage gegen den Bescheid eingereicht und diese am 14.07.2021 zurückgezogen, sodass das Verfahren durch das Verwaltungsgericht München eingestellt wurde. ich wurde  von der Ausländerbehorde durchgängig  von 2013 bis 2021 eine Aufenthalgestattung erteilt.  seit  26.08.2021  bis 18.04 .2023 habe ich 25b abs.1 s.1 gehabt.  und dann habe ich für Niederlassungerlsubnis beantragt und 14.06.2023 habe ich meine Niederlassungerlsubnis  26 . Abs.4 per post erhalten.
1. ich habe Hauptschulabschluss
2. intergrationkurs absolviert
3. B2  Zertifikat aber nur Modul sprechen bestanden.
4. Ausbildung als Pflegefachhelfer absolviert.
5. ich arbeite Vollzeit mit unbefristet Arbeitsvertrag seit 2017.

Die Frage ist  ? ab wann darf ich Einbürgerung beantragen?

Vielen Danke
asked Jun 14, 2023 in Home & Living by Mwiki02 | 228 views

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Hallo @Mwiki02,

leider können wir Dir nicht viel mehr Informationen auf Deine Frage geben als zuvor mein Kollege Éanna hier und die gleiche Frage hattest du ja auch hier schon mal gestellt. Das neue Gesetz bzw. die Reform, von der Éanna gesprochen hat, ist immer noch nicht final bekannt - es laufen noch die Absprachen. Wir halten euch dahingehend auf dem Laufenden.

Komm' aber gerne auf uns zu, wenn du noch weitere Fragen haben solltest.

Viele Grüße,

Meike

answered Jun 18, 2023 by Meike
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