Guten Tag, ich möchte eine Frage stellen, und meine Frage bezieht sich auf das neue Gesetz zur Erlangung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, ich bin im Juni 2016 nach Deutschland gekommen, habe Asyl genommen und 2018 wurde mir eine Duldung erteilt, bis heute bin ich Ich habe immer noch eine Duldung, aber im März 2019 verließ ich Deutschland für eine Weile und wurde im September 2019 nach Dublin-Recht nach Deutschland zurückgeschickt, und ich setze meinen Aufenthalt in Deutschland mit einer Duldung bis heute fort. Normalerweise bin ich sechs Jahre plus in Deutschland, aber mein Aufenthalt war kann ich nach einer unterbrechung von fünf monaten trotzdem das chancen aufenthaltsrecht beantragen? Ich spreche sehr gut Deutsch auf A2-Niveau, obwohl ich ein Arbeitsverbot habe, aber ich durfte den Freiwilligendienst (Sozialarbeit) machen, den ich jetzt seit 3 Jahren fleißig mache und ich hatte 18 Monate lang legal gearbeitet, meine Rechnungen bezahlt und mich gekümmert für meine familie ohne um hilfe vom staat zu bitten 18 monate bevor mir ein arbeitsverbot erteilt wurde und ich keine vorstrafen habe, möchte ich bitte wissen ob ich trotz der fünf monate unterbrechung und bei meinem guten noch das chancen aufenthaltsrecht beantragen kann Deutschkenntnisse, danke und ich hoffe auf schnellstmögliche Antwort, danke.