Hallo @Saratg,
aus meiner Sicht erfüllen Sie schon jetzt die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Die einzige offene Frage für mich ist die Lebensunterhaltssicherung. Das bedeutet, ob Sie genug Geld für sich selber und möglicherweise Familienangehörige verdienen, um die Lebenskosten und Miete zu bezahlen.
Wenn Sie BAB zusätzlich zu Ihrem Ausbildungslohn bekommen, ist das kein Problem. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, ist das normalerweise für eine Einbürgerung schwierig. Aber: wenn eine Person in einer Ausbildung Geld vom Jobcenter bekommt, soll die Einbürgerung trotzdem möglich sein.
Die Ausländerbehörde macht eine Prognose, ob bei einer Person den Lebensunterhalt längerfristig gesichert bleiben wird. Hier hat die Ausländerbehörde Ermessen. Wenn Sie die Einbürgerung beantragen, kann es sein, dass die Ausländerbehörde einen festen Arbeitsvertrag sehen wollen. Es kann auch sein, dass die Ausländerbehörde erst nach Ende der Probezeit des Jobs die Einbürgerung zulassen. Aber es kann auch sein, dass die Ausländerbehörde schon jetzt aufgrund Ihrer Qualifikation, Sprachkenntnisse und Jobchancen die Einbürgerung erteilt.
Noch dazu: manchmal hört man, dass man zuerst einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) haben muss, vor man sich einbürgern kann. Das stimmt nicht, Sie können sich direkt einbürgern.
Hier ist es gut zusammenfasst:
https://***.bundesregierung.de/breg-de/suche/die-anspruchseinbuergerung-456774
Beste Grüße
Éanna