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Liebe Forengemeinde,

unser Weg ist leider noch nicht zu Ende. Meinem Mann (Pakistani - geheiratet am 27.11.2020 in Braunschweig) wurde Ende letzten Jahres der Aufenthalt abgelehnt. Er soll für die Familienzusammenführung nach Pakistan ausreisen. Wann er das tut ist seine Entscheidung - er bekommt solange die Duldung verlängert. Für die Botschaft wird die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung  ausstellen. In Rücksprache mit seiner Anwältin Anfang des Jahres hat mein Mann von einer Klage abgesehen. Das Klageverfahren könnte nur auf normalem Weg erfolgen (ein Eilantrag ist nicht möglich) und würde dann lt. Anwältin auch mindestens ein Jahr dauern. Gibt das Gericht der Ausländerbehörde Recht, dann wäre wieder ein Jahr verloren. Jetzt ist mein Mann seit Anfang März 2022 auf der Warteliste der Botschaft eingetragen. Die Wartezeit für einen Termin beträgt derzeit 17 - 18 Monate. Das Mandat für die Anwältin hat mein Mann gekündigt da er keine Notwendigkeit für einen Anwalt mehr sieht.

Jetzt taucht bei meinem Mann die Frage auf ob es gegebenenfalls doch noch möglich wäre Klage zu erheben. Wenn ja - geht das ohne Anwalt?

Warum jetzt diese Fragen - das Leben geht weiter. Wir haben uns ein Haus gekauft und möchten dann natürlich auch umziehen. Wir würden dann nicht nur den Landkreis wechseln sondern in ein ganz anderes Bundesland ziehen. Schön wäre natürlich wenn vorher der Status meines Mannes geklärt ist und wir nicht neu anfangen müssen. Eigentlich hatte die Botschaft mal die Information gegeben, dass Sondertermine möglich sind wenn keine Urkundenprüfung mehr stattfinden muss. Leider bekomme ich aber keine Antworten von der Botschaft.

Vielen Dank für die Hilfe.

Heike
asked Apr 20, 2022 in Legal advice by Heike | 255 views

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1 Answer

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Liebe @Heike

herzlichen Willkommen zurück bei Wefugees und danke für Deine Frage (n). 

Erst einmal tut es mir leid zu hören, dass ihr immer noch nicht zur Ruhe kommen könnt. Gut in jedem Fall, dass ihr schon auf der Warteliste für einen Termin bei der Botschaft seid. Ich würde da auch nicht aufgeben und weiter der Botschaft schreiben, um nach Sonderterminen zu fragen und erklären, dass ihr eine Vorabzustimmung habt bzw. zeitnah bekommen könnt. Ich vermute, dass die Botschaft in Islamabad durch die Situation in Afghanistan noch einmal zusätzlich belastet wird. Ich bin keine Anwältin, aber an der Tatsache, dass ein Klageverfahren einfach auch sehr lange dauern wird (und ggf. auch finanzielle Belastungen bedeutet), hat sich sicherlich bis heute nichts geändert. Einen Anwaltszwang besteht meines Wissens erst in den höheren Instanzen, also vor dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht. Inwieweit eine Klage und dazu ohne anwaltlichen Beistand Aussichten auf Erfolg hat, kann ich leider nicht einschätzen. 

Ich habe mich gerade gefragt, ob es nach dem Umzug (falls eine andere Ausländerbehörde dann zuständig sein sollte) es eventuell Sinn macht, noch einmal die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und noch einmal gut zu begründen, warum das Visaverfahren für euch eine Zumutung ist bzw. dass es auch nachweislich gerade keine Termine bei der Botschaft gibt. Manchmal hängen solche Einzelentscheidungen und das Ermessen ja einfach auch vom zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Leitung einer ABH ab. 

Was meinst du dazu, lieber @mbeon-fardeen oder fällt dir eventuell auch noch etwas anderes ein? 

Euch in jedem Fall weiterhin gutes Durchhaltevermögen und alles Gute! 

Viele Grüße, 

Meike

answered May 1, 2022 by Meike
Liebe Meike,
danke für die Antwort.
Wir hatten auch gehofft, dass die Ausländerbehörde Heidekreis ganz neu entscheidet, aber die hat auf die Aktenlage von Celle aufgebaut.
Ich habe inzwischen das Büro von Frau Baerbock angeschrieben und die Antwort erhalten,  dass Sondertermine nur bei Härtefällen gegeben werden. Derzeit warte ich noch auf die Antwort vom Niedersächsischen Innenministerium  - die wollten den Fall prüfen.

Wir lassen nichts unversucht.

Liebe Grüße
Heike
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