Liebe @Heike,
herzlichen Willkommen zurück bei Wefugees und danke für Deine Frage (n).
Erst einmal tut es mir leid zu hören, dass ihr immer noch nicht zur Ruhe kommen könnt. Gut in jedem Fall, dass ihr schon auf der Warteliste für einen Termin bei der Botschaft seid. Ich würde da auch nicht aufgeben und weiter der Botschaft schreiben, um nach Sonderterminen zu fragen und erklären, dass ihr eine Vorabzustimmung habt bzw. zeitnah bekommen könnt. Ich vermute, dass die Botschaft in Islamabad durch die Situation in Afghanistan noch einmal zusätzlich belastet wird. Ich bin keine Anwältin, aber an der Tatsache, dass ein Klageverfahren einfach auch sehr lange dauern wird (und ggf. auch finanzielle Belastungen bedeutet), hat sich sicherlich bis heute nichts geändert. Einen Anwaltszwang besteht meines Wissens erst in den höheren Instanzen, also vor dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht. Inwieweit eine Klage und dazu ohne anwaltlichen Beistand Aussichten auf Erfolg hat, kann ich leider nicht einschätzen.
Ich habe mich gerade gefragt, ob es nach dem Umzug (falls eine andere Ausländerbehörde dann zuständig sein sollte) es eventuell Sinn macht, noch einmal die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und noch einmal gut zu begründen, warum das Visaverfahren für euch eine Zumutung ist bzw. dass es auch nachweislich gerade keine Termine bei der Botschaft gibt. Manchmal hängen solche Einzelentscheidungen und das Ermessen ja einfach auch vom zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Leitung einer ABH ab.
Was meinst du dazu, lieber @mbeon-fardeen oder fällt dir eventuell auch noch etwas anderes ein?
Euch in jedem Fall weiterhin gutes Durchhaltevermögen und alles Gute!
Viele Grüße,
Meike