Liebe @AnnaTh,
herzlich Willkommen auf der Wefugees Plattform und vielen Dank für deine Fragen!
So wie ich auf dieser Webseite des Auswärtigen Amtes lesen konnte, gibt es für die Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen kein bestimmtes Verfahren oder eine allein zuständige Behörde. Ich würde dir empfehlen, dich im lokalen Standesamt beraten zu lassen. Dort wird man dir bestimmt sagen können, worauf ihr achten müsst. Wenn eure Ehe in Deutschland anerkannt ist, kann dein Partner ein Ehegattenvisum bei der Deutschen Botschaft in Kuala Lumpur beantragen. Alternativ gäbe es noch die Option in Deutschland zu heiraten und mit einem Visum zur Eheschließung einzureisen. Ich habe noch die Info gefunden, dass syrische Staatsangehörige in jener Botschaft ein Visumsantrag stellen können, wenn sie mindestens 6 Monate in Malaysia gelebt haben. Ich verlinke dir hier die Webseite der Botschaft in Kuala Lumpur auf der ihr alle Informationen zu den Voraussetzungen findet. Wie lange der Prozess dauert kann ich dir leider nicht sagen. Familienzusammenführungen können aber durchaus einige Zeit und mindestens mehrere Monate dauern.
Sobald dein Partner dann in Deutschland ist, kann er eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 AufenthG als Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers beantragen. Mit jener Aufenthaltserlaubnis kann er arbeiten, studieren, hat Anspruch auf Sozialleistungen etc.
Ich verlinke hier ebenfalls zwei unserer Expert*innen: Liebe @manrhei-mbeon oder @mbeon-Rukundo, stimmt ihr mir zu und/oder habt ihr eventuell noch Ergänzungen?
Ich hoffe das beantwortet deine Fragen schon ein bisschen weiter und komme gerne auf uns zurück, wenn es Unklarheiten gibt oder du noch Rückfragen hast.
Viele Grüße,
Meike