Liebe @Nadja18,
willkommen in der Wefugees Community und danke für deine Frage.
Ich gehe davon aus, dass dein Freund eine Duldung besitzt, die jeweils um 3 Monate verlängert wird. Die Duldung ist eine Aussetzung der Abschiebung.
Wenn dein Freund zuerst in Italien registriert worden ist, ist er wahrscheinlich ein sogenannter Dublin-Fall. Die deutschen Behörden werden versuchen wollen, ihn nach Italien abzuschieben, wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen sollten.
Falls das gemeinsame Kind deutsch ist, könnte allerdings nach meinem Kenntnisstand die Tatsache, dass er sich um sein deutsches Kind kümmern will und soll, ein Grund sein, dass er nicht abgeschoben wird. Falls er die Voraussetzungen erfüllt, könnte er evtl. eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 28 Aufenthaltsgesetz beantragen. Dies sollte gründlich mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt geprüft werden. Lasst uns bitte wissen, wenn ihr Hilfe bei der Suche nach einer Beratungsstelle benötigt.
Ich bin mir nicht sicher, inwiefern dein Freund die Auflage haben könnte, in dem „Heim“ zu wohnen. Da gilt es auch, die individuellen Umstände sich einmal genau anzuschauen. Ansonsten ist es evtl. auch schwierig, ohne eine Aufenthaltserlaubnis eine Wohnung anzumieten. Der Vermieter möchte vielleicht auch eine gewisse Sicherheit haben.
Ich nehme an, dass dein Freund Asylbewerberleistungen bezieht? Dann bräuchte er auch die Zustimmung von der Leistungsbehörde, meist dem Sozialamt, dass diese die Unterkunftskosten übernimmt.
Wie du siehst, jede Menge Eventualitäten. Ich denke, dass es wirklich das Beste wäre, wenn ihr euch einmal persönlich oder beispielsweise über die mbeon-App vertraulich und kostenlos beraten lasst.
Ansonsten stehen wir natürlich auch gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Viele Grüße,
Meike