Liebe @Maxi,
willkommen zurück in der Wefugee Community and danke für deine Frage!
Eigentlich sind die Eltern kindergeldberechtigt und nicht die Kinder selbst. Unter bestimmten Umständen können Kinder allerdings auch einen eigenen Anspruch haben. Beispielsweise, wenn das Kind Vollwaise ist oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennt. Was Letzteres genau bedeutet, kannst du hier nachlesen.
Nach meiner Einschätzung und nachdem was du berichtest müsste der Betreffende Berufsausbildungsbeihilfe beantragen (BAB) können. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsprozess findest du bei der Agentur für Arbeit.
Als Volljähriger stehen die Chancen leider sehr schlecht, im Rahmen des Familiennachzugs die Familie nach Deutschland zu holen. Man müsste eine "besondere Härte" nachweisen können bzw. müsste diese auch so anerkannt werden. Wurde eine Familienzusammenführung nie beantragt, als er noch minderjährig war?
Ich hoffe das hilft euch schonmal weiter und kommt gerne auf uns zurück, wenn es Rückfragen gibt!
Alles Gute,
Meike