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Ich möchte einem 19jährigen Syrer helfen sich selbstständig zu machen. Er lebt mit seiner Familie in Deutschland. Jetzt möchte er sich mit seinen sehr guten Computerkenntnissen selbstständig machen, d.h. Computer reparieren, Kunden beraten und betreuen. In Syrien hat er eine Ausbildung in diesem Bereich gemacht, was hier nicht anerkannt wird, da er die nötigen Nachweise nicht erbringen kann. Deshalb bekommt er bei uns nur Arbeit als Hilfsarbeiter, was aber nicht seinen Fähigkeiten entspricht und zudem schlecht bezahlt ist. Er arbeitet, braucht keine Unterstützung vom Jobcenter. Meine Idee ist, dass er sich als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmeldet. Braucht er dafür Referenzen, muss die Ausländerbehörde zustimmen oder kann er wie ein Deutscher Staatsbürger einfach sein Gewerbe als Selbstständiger anmelden? Danke im Voraus für die Antwort.
asked Aug 13, 2019 in Legal advice by Maxi | 327 views

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Liebe @Maxi,

danke für deine Frage an die Wefugee Community!

Generell würde ich jungen Menschen immer empfehlen, eine Ausbildung hier in Deutschland zu machen - auch wenn es dann sozusagen eine zweite ist. Auszubildende, die besonders gut sind, schon Vorwissen haben etc. können ja auch in vielen Fällen verkürzen. 

Aber das muss natürlich jede/jeder für sich selbst entscheiden. Schaut doch mal auf diese Seite, dort findet ihr sicher ein paar nützliche Infos zur Selbstständigkeit. 

Viel Erfolg und herzliche Grüße,

Meike

answered Sep 6, 2019 by Meike
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