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hallo Leute, ich heiße Kevin (23), ich bin hier in Deutschland seit fast 3 Jahren, vor ein paar Tagen habe ich einen Beschluss bzw Urteil des Verwaltungsgericht bekommen jetzt muss ich ein Abschiebungsverbot auch bekomme. Erste frage wie lange soll die Aufenthaltserlaubnis dauern? ich habe schon gelesen dass die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt, aber ich habe ein Freund, der die gleiche Entscheidung bekommen hat und seine Aufenthaltserlaubnis ist für drei Jahren gültig, wir kommen aus dem gleichen Land (Venezuela). Sowie ich verstanden habe, ich denke ich werde das Abschiebungsverbot  § 60 abs. 5 bekommen das heißt "Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. 1952 II S. 685) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist". Bedeutet das, dass ich dauerhaft in Deutschland bleiben darf? oder soll ich nur bleiben während die Situation in meinem Land weitergeht. ich weiß, dass ich eine Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis habe, aber nur wenn ich arbeite? Wie lange muss ich arbeiten? kann ich auch eine Ausbildung machen, und dann die Niederlassungserlaubnis beantragen, oder nicht
asked May 27, 2019 in Legal advice by Kevinhvapetare | 1,486 views

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2 Answers

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Lieber Kevin,

entschuldige bitte, dass du ein wenig länger auf eine Antwort warten musstest. Ich hoffe, dass ich dir jetzt ein wenig weiterhelfen kann.

Soweit ich es erkennen kann, hast du es ganz richtig verstanden, dass du nach Paragraph §60 Absatz 5 AufenthG ein sogenanntes Abschiebungsverbot bekommen hast. Du solltest nun eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph §25 Absatz 3 AufenthG erhalten, die mindestens für ein Jahr durch die Ausländerbehörde erteilt werden muss. 

Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wird geprüft, ob die Gründe für die Erteilung des Abschiebungsverbot noch vorliegen. Wichtig für dich ist, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis immer frühzeitig vor Ablaufdatum zu beantragen. Dann erhältst du bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über die Verlängerung eine "Fiktionsbescheinigung", mit der du genauso behandelt wirst, wie mit der Aufenthaltserlaubnis. 

Mit deiner Aufenthaltserlaubnis darfst du unter Zustimmung der Ausländerbehörde auch arbeiten.

Eine Niederlassungserlaubnis kannst du in der Regel nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland (Dauer des Asylverfahrens eingerechnet) beantragen. Allerdings musst du hierfür auch bestimmte Bedingungen erfüllen - mehr Informationen zu diesen findest du hier: ****://***.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/WichtigeInformationen/wichtigeinformationen-node.html

Wenn du noch Rückfragen hast, melde dich doch gern noch einmal!

Alles Gute,

Meike

answered Jun 14, 2019 by Meike
Hallo meike
 ich habe noch eine frage gerade will ich eine Ausbildung machen, kann ich trotzdem die niederlassungserlaubnis bekommen, oder soll ich unbedingt arbeiten? Was ist besser? Ich möchte gern hier dauerhaft bleiben. Danke Kevin
0 votes
warum bekomme ich keine antwort?????  Soll ich die frage villeicht auf Englisch stellen
answered May 27, 2019 by Kevinhvapetare
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