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Eine frage bitte, Abschiebungsverbot 25 abs 3 darf man nach hirer Heimat reisen oder eine Urlaub machen?
asked Feb 19, 2019 in Legal advice by Beibe | 7,945 views

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Liebe*r @Beibe,

Vielen Dank für deine Frage und Willkommen bei Wefugees!

Im Generellen gilt: mit einem anerkannten Schutzstatus in Deutschland kann man in fast alle Länder weltweit reisen, für viele benötigt man dafür ein Visum (jeweils abhängig von den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes). Für Reisen in das Heimatland gilt, dass man der Gefahr unterläuft, seinen Schutzstatus durch die Heimreise zu verlieren. 

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schreibt auf seiner Seite explizit über die aufenthaltsrechtliche Situation von Geflüchteten mit einem Abschiebungsverbot nach §25 Abs. 3. Bezüglich der Reise ins Heimatland steht auf der Seite: 

"Eine Reise in Ihr Herkunftsland sollten Sie sich gut überlegen, auch wenn Ihnen dies dringend notwendig oder momentan wenig gefährlich erscheint. Erfahren die Behörden von Ihrer Heimreise, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Widerrufsverfahren eingeleitet. Wahrscheinlich schließt die Behörde aus Ihrer Heimreise, dass das Abschiebungsverbot nicht mehr vorliegt. Ob Sie dann Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland behalten, ist ungewiss."

Quelle: https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/11-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-3-aufenthg-national-schutzberechtigte/92-wohnen-umziehen-und-reisen/

Einen Urlaub zu machen, zum Beispiel in einem europäischen Land, ist möglich. Dazu schreibt der Flüchtlingsrat: 

"Sie können nur in und durch die Europäische Union sowie durch sonstige Drittstaaten reisen, sofern Sie bestimmte Einreisebedingungen erfüllen. So müssen Sie unter anderem im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder, wenn gefordert, eines Visums sein. In der EU dürfen Sie sich für drei Monate – jeweils innerhalb einer Frist von sechs Monaten – ohne einen speziellen Aufenthaltstitel aufhalten, allerdings nur, wenn Sie dort keine Arbeit aufnehmen."

Ich hoffe diese Information war hilfreich. Du kannst dich gerne jederzeit wieder auf der Plattform melden (wenn es mit dieser Antwort zu tun hat, gerne als Kommentar)!

Alles Gute,

Isa

answered Feb 21, 2019 by Isa
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