Hallo @Mustafa0093 und willkommen bei Wefugees!
Mit einer Aufenthaltsgestattung darfst du auf gar keinen Fall ins Ausland reisen (mit ganz wenigen Ausnahmen, beispielsweise Schulkinder im Rahmen einer Klassenfahrt in Absprache mit der Ausländerbehörde)! Wenn du Deutschland verlässt, darfst du nicht wieder einreisen - das kann also dramatische Konsequenzen haben!
Hier bei Handbook Germany findest du nochmal nähere Infos zu den Rechten und Pfichten mit einer Aufenthaltsgestattung.
Ich hoffe, dass diese Infos dir weiterhelfen. Komm' sonst auch gerne nochmal auf uns zurück!
Viele Grüße,
Meike