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Hallo liebes Wefugees-Team,

meine Verlobte (syrischer Herkunft) hat bereits Ihren Aufenthaltstitel bis 2020. Ich bin hier in Berlin geboren (deutsche Nationalität), aufgewachsen und bin Berufstätig. Zufällig bin ich über eure Seite gestoßen und würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt.

Ich möchte demnächst heiraten und habe mitbekommen, dass viele nach Dänemark gehen, weil es da einfacher funktioniert mit den benötigten Dokumenten etc. Nun habe ich aber auch gehört, dass man das nicht in Berlin anerkennen lassen kann, da man dann hier gefragt wird, warum man das unbedingt hier anerkennen lassen will, obwohl man ja schon in einem EU Land getraut wurde.

Ich bin mir nicht sicher was wir für Dokumente wir alles benötigen, eins davon ist aber das Personenstandsurkunde (-register?), was wir natürlich nicht hier in Berlin haben. Und dort drüben irgendetwas zu erreichen bzgl. Beschaffung von Dokumenten ist sehr schwer bzw. auch sehr teuer (300 bis 600 Euro) wird erzählt. Wie und was kann ich hier tun? Welche Dokumente benötige ich wirklich?

Vielleicht könnt Ihr mir liebenswerterweise helfen. Ich wäre sehr dankbar für einige Informationen bezüglich meines Problems.

Viele Grüße

Viko
asked Jul 28, 2018 in Legal advice by viko | 2,859 views

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1 Answer

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Hallo @viko

Willkommen in der Wefugees Community und danke für Deine Frage.

Wir hatten hier im Forum kürzlich eine Frage, in der es auch um die Eheschließung in Dänemark ging. Basierend auf meiner Recherche hatte ich dort auch die Dokumente aufgelistet, die man vorlegen muss (kann von Standesamt zu Standesamt Abweichungen geben):

- einen gültigen Ausweis/Pass (für Deine Verlobte zusätzlich noch die Aufenthaltserlaubnis)

- die Geburtsurkunde (in der Regel nicht notwendig, wenn der Geburtsort aus den Reisedokumenten bzw. dem Ausweis hervorgeht)

- Familienstandsbescheinigung oder (für Personen die in Deutschland leben) eine erweiterte Meldebescheinigung (diese beinhaltet Angaben zum Familienstand)

- ggf. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde (falls einer/beide zuvor bereits mit jemand anderem verheiratet gewesen ist/sind)

- dazu noch eine unterschriebene Eheerklärung (kann von der Website des jeweiligen Standesamtes heruntergeladen werden)

Im Zweifelsfall bietet es sich wohl an, mit dem jeweiligen Standesamt direkt in Kontakt zu treten, da sie als einziges verbindliche Aussagen darüber machen können, welche Dokumente (und in welcher Form) benötigt werden.

Solltet ihr Euch doch dafür entscheiden, in Deutschland zu heiraten, könnt ihr ja mal diesen Artikel von unserem Blog durchlesen. Der fasst einige wichtige Punkte zusammen:

https://wefugees.wordpress.***/2018/04/20/heiraten-in-deutschland-how-to-marry/

Da Deine Verlobte ja bereits einen Aufenthaltstitel hat, müsste sie bei Vorlage des Passes beim Standesamt keine Abschiebung fürchten. Das ist ja meist einer Hauptgründe, weshalb Paare nicht in Deutschland heiraten wollen.

Viele Grüße,

Thorgen

answered Jul 30, 2018 by Thor
Hallo Thorgen,

danke für die vielen Informationen. Ich möchte hier in Deutschland heiraten, wo ich geboren und aufgewachsen bin. Als ich deine Antwort gelesen habe, ist mir noch eine Frage eingefallen.

Das mit der Abschiebung wusste ich nichts von. Und du meinst, sobald der subsidiäre Schutz erteilt wurde, müssen wir da nichts befürchten oder?

Ich glaube nicht, dass wenn sie zurück muss, sie je heil wieder zurück kommen kann...

Danke für die Antwort und deine Mühe.


Viele Grüße

Viko
Freut mich, dass meine Antwort Dir schon mal geholfen hat :)

Die Gefahr mit der Abschiebung besteht vor allem für Menschen mit Duldung bzw. kurz vor Ende des Asylverfahrens. Bei einer Duldung ist die Abschiebung ja nur ausgesetzt, aber sie können abgeschoben werden, sobald die Gründe, die bisher einer Abschiebung im Weg stehen, wegfallen. Kann eine Person bspw. nicht abgeschoben werden, weil kein gültiger Reisepass vorliegt, dann ist es höchst riskant sich beim Standesamt mit besagtem Pass einzufinden. Wenn die nämlich der Ausländerbehörde Bescheid geben, kann abgeschoben werden, ehe die Ehe geschlossen ist. Im Falle des Subsidiären Schutzstatus besteht dieses Risiko nicht, denn dabei handelt es sich um einen Schutzstatus, der den Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.

Es kann passieren, dass sich die Ausländerbehörde querstellt, wenn ihr nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis für Deine Frau beantragen wollt. Ein solches Dokument würde ihr mehr Rechte einräumen, z.B. in Bezug auf Freizügigkeit und den Arbeitsmarktzugang. Allerdings kann die Ausländerbehörde zunächst verlangen, dass sie in ihr Heimatland reist, ein Visa beantragt und damit nach Deutschland zurückkehrt. Das klingt total schwachsinnig, aber diese Praxis wurde bereits durch Gerichtsurteile bestätigt. In eurem Fall könnte sie aber natürlich weiterhin mithilfe des Subsidiären Schutzstatus in Deutschland bleiben.
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