Hallo @Maria
Willkommen auf Wefugees und danke für Deine Frage.
1) Wenn ihr heiratet, ist es eigentlich nicht mehr nötig, dass er auch noch Asyl beantragt. Durch die Heirat mit einer EU-Bürgerin erwirbt er das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Diese bringt ihm mehr Rechte ein, als es bei einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Asylverfahren der Fall wäre (z.B. in Bezug auf die EU-weite Freizügigkeit und den Arbeitsmarktzugang). Außerdem wäre sein Aufenthalt bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch das Heiratsvisum legalisiert, sodass er auch keine Abschiebung zu fürchten hat.
Solltest Du nach der Hochzeit sterben (was wir natürlich alle nicht hoffen), dann besteht für ihn trotzdem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Ehe bestanden hat. Da in seinem Heimatland Krieg herrscht, könnte zudem argumentiert werden, dass im Falle einer Abschiebung eine besondere Härte vorliegen würde, woraus ebenfalls ein Anspruch auf eine eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis erwächst.
Quelle: https://***.justlanded.de/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Ehefragen
2) Meines Wissens nach ist es nicht zwingend notwendig, direkt die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Da ihr aber in Deutschland leben wollt, würde ich empfehlen so schnell wie möglich nach der Hochzeit mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten, da die Bürokratie hierzulande ja bekanntermaßen mitunter nicht die schnellste ist.
Wird die Aufenthaltserlaubnis nicht im Rahmen des Heiratsvisums erteilt, muss er wahrscheinlich in sein Heimatland zurück, um dann dort bei der Deutschen Botschaft ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen. Das ist natürlich nicht nur gefährlich, sondern auch ein vermeidbarer Zeit- und Kostenaufwand.
Viele Grüße,
Thorgen