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Hallo,

danke, dass ihr euch für unseren Fall Zeit nehmt! Vielleicht könnt ihr mir helfen und meine Frage beantworten.

Ich bin in Deutschland geboren und deutsche Staatsangehörige.
Mein Verlobter ist Syrer und lebt derzeit in der Türkei. Eigentlich wollten wir in der Türkei bleiben, aber jetzt haben wir entschieden, nach Deutschland zu kommen. Da stellen sich mir folgende Fragen:

1) Es ist ja möglich, ihn mit dem Heiratsvisum nach Deutschland zu holen. Was würde sich verändern, wenn er dann hier noch den Flüchtlingsstatus beantragt? Er kommt aus Aleppo. Was spricht dafür, was spricht dagegen? Klingt dramatisch, aber wenn ich beispielsiwese sterbe, würde er ja zurück müssen, weil sein Aufenthalt ja an mir hängt, oder? Wie ändern sich auch die Leistungen, die er vom Staat erhalten würde?

2) Was passiert genau, nachdem er mit dem Heiratsvisum nach Deutschland gekommen ist: Muss er dann direkt die Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Danke im Voraus für die Hilfe!

Liebe Grüße,

Maria & Mohammed
asked Apr 30, 2018 in Legal advice by Maria | 4,757 views
Hallo Maria,
deine Frage ist schon eine Weile her.. ich versuch‘s trotzdem mal :)

Ich bin in einer ähnlichen Situation. Mein Freund (Kurde aus Syrien) ist schon seit 2012 in der Türkei/Istanbul. Er möchte gerne zu mir nach Deutschland kommen.

Weist du, welche Möglichkeiten es gibt? Habt ihr in der Türkei oder in Deutschland geheiratet? Und welche Dokumente waren dafür notwendig?

Ich würde mich sehr über eine Antwort oder einen Austausch freuen!
Liebe Grüße, Judith

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1 Answer

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Hallo @Maria

Willkommen auf Wefugees und danke für Deine Frage.

1) Wenn ihr heiratet, ist es eigentlich nicht mehr nötig, dass er auch noch Asyl beantragt. Durch die Heirat mit einer EU-Bürgerin erwirbt er das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis. Diese bringt ihm mehr Rechte ein, als es bei einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Asylverfahren der Fall wäre (z.B. in Bezug auf die EU-weite Freizügigkeit und den Arbeitsmarktzugang). Außerdem wäre sein Aufenthalt bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch das Heiratsvisum legalisiert, sodass er auch keine Abschiebung zu fürchten hat.

Solltest Du nach der Hochzeit sterben (was wir natürlich alle nicht hoffen), dann besteht für ihn trotzdem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Dabei ist es unerheblich, wie lange die Ehe bestanden hat. Da in seinem Heimatland Krieg herrscht, könnte zudem argumentiert werden, dass im Falle einer Abschiebung eine besondere Härte vorliegen würde, woraus ebenfalls ein Anspruch auf eine eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis erwächst.

Quelle: https://***.justlanded.de/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Ehefragen

2) Meines Wissens nach ist es nicht zwingend notwendig, direkt die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Da ihr aber in Deutschland leben wollt, würde ich empfehlen so schnell wie möglich nach der Hochzeit mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten, da die Bürokratie hierzulande ja bekanntermaßen mitunter nicht die schnellste ist. 

Wird die Aufenthaltserlaubnis nicht im Rahmen des Heiratsvisums erteilt, muss er wahrscheinlich in sein Heimatland zurück, um dann dort bei der Deutschen Botschaft ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen. Das ist natürlich nicht nur gefährlich, sondern auch ein vermeidbarer Zeit- und Kostenaufwand.

Viele Grüße,

Thorgen

answered Apr 30, 2018 by Thor
Danke lieber Thorgen für deine Antwort!

1) Alles klar, danke. Ich habe mal gehört, dass es möglich sei, quasi zweifachen Aufenhtaltsstatus zu bekommen -einmal durch die Heirat sowie einmal durch einen Asylantrag. Da würdest du dann aber von abraten? Ich dachte, dass er dadurch evtl. andere Möglichkeiten hätte wie bspw. das Recht auf den Sprachkurs.

 Sorry für die dramatische Frage mit dem Sterben ;-) Mir geht es ein Bisschen um das Gefühl der Abhängigkeit von mir bzw. meinem Deutschen Pass, welches ich ihm ein wenig nehmen möchte.

2.) Genau, wir wollen in Deutschland leben. Da seine Familie in Saudi Arabien lebt, würden wir sie gerne besuchen und dafür braucht er ja einen Reisepass. Hat er dann durch das Heiratsvisum das Recht dazu, außerhalb des Schengen-Raumes zu reisen?
Unter welchen Umständen sollte denn die Aufenthaltserlaubnis NICHT im Rahmen des Heiratsvisums erteilt werden?

Ganz, ganz lieben Dank für die Hilfe, Thorgen!
Zusatzfragen: Generell ist es doch einfacher für seine Papiere etc. und seinen Aufenthalt, wenn wir hier in Deutschland heiraten und nicht im Ausland (Türkei), in dem wir beide quasi nur Gäste sind, oder?

- Direkt nach der Heirat könnte er doch theoretisch nochmal in die Türkei gehen, bis die Aufenthaltsgenehmigung/der Reisepass ausgestellt wurde, oder?

Danke, danke, danke für die Hilfe!
Gerne :)

1) Sollte die Ehe für mindestens 2 Jahre bestanden haben und er seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben, kann er eine Niederlassungserlaubnis beantragen, die ihn von Dir unabhängig macht.

Soweit ich das richtig sehe, hat er auch ohne Asylantrag und Flüchtlingsschutz die Möglichkeit einen Integrationskurs zu besuchen: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/44.html

2) Das Heiratsvisum dient ja nur zur Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Eheschließung. Auslandsreisen sind unter Berufung auf diese Dokument nicht möglich. Allerdings kann er natürlich mit seinem eigenen syrischen Reisepass (unter Berücksichtigung der jeweiligen Visabestimmungen) ins Ausland reisen. Ob er von den deutschen Behörden ein Reisedokument ausgestellt bekommt, weiß ich gerade zugegebenermaßen nicht. Sollte er keinen syrischen Reisepass besitzen, sollte ein Besuch der syrischen Botschaft mit dem Ziel einen Pass zu beantragen gefahrlos möglich sein (als offiziell anerkannter Flüchtling wäre das nicht möglich, weil dadurch sein Flüchtlingsstatus automatisch erlischt).

Ich sehe keinen Grund, weshalb die Aufenthaltserlaubnis nicht unmittelbar nach der Hochzeit (im Rahmen des Heiratsvisum) beantragt werden sollte.

Zusatzfragen: Im Ausland geschlossene Ehen werden in der Regel in Deutschland anerkannt, sofern am zum Zeitpunkt der Hochzeit alle Voraussetzungen erfüllt waren (z.B. Ledigkeit, Mindestalter etc.). Eine Hochzeit in der Türkei wäre somit prinzipiell auch möglich. Allerdings kann ich Euch nichts zu den Anforderungen vor Ort sagen, z.B. welche Dokumente man braucht und welche Behörden zuständig sind. Dein Partner müsste bei einer Eheschließung im Ausland dann halt bei der Deutschen Botschaft einen Antrag für ein Visum zum Ehegattennachzug stellen und auf diesem Weg einreisen.

Ich bin mir nicht sicher, ob er vor Ausstellung des Aufenthaltstitels in die Türkei reisen darf. Ich weiß nämlich nicht, ob das Heiratsvisum zur mehrfachen Einreise berechtigt. Fragt deshalb zur Sicherheit nochmal bei der Ausländerbehörde oder schon bei der Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung nach.
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