Hallo @Elias - schön wieder von dir zu hören!
Ich werde kurz zusammenfassen, was ein Abschiebungsverbot ist und was das für dich bedeutet:
In bestimmte Staaten kann/darf nicht abgeschoben werden. Das hat rechtliche Gründe oder es liegt daran, dass dir in deinem Heimatland Gefahr droht. Du bekommst dann zwar keinen Flüchtlingsstatus und auch keinen Subsidiären Schutz, aber eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr.
Jetzt zu deinen Fragen:
1.+2.)
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen empfiehlt, dass Du dich mit einem Anwalt treffen oder in eine Beratungsstelle gehen solltest. Die können wahrscheinlich am besten einschätzen, ob eine Klage in deinem Fall sinnvoll ist.
Das Problem ist aber, dass Du für eine Klage nur 14 Tage Zeit hast. Davon sind bereits 12 Tage um, weshalb es zeitlich sehr knapp wird.
3.)
Menschen mit Flüchtlingsstatus haben Anspruch auf einen Blauen Pass, mit dem sie reisen können. Mit einem Abschiebungsverbot hast Du dieses Recht nicht. Das heißt, dass Du zwar reisen kannst (z.B. in andere EU-Staaten), aber dafür brauchst Du den Pass deines Heimatlandes und eventuell ein Visum. Um den Pass zu bekommen, musst Du dich mit der afghanischen Botschaft in Deutschland in Verbindung setzen. Nur wenn diese dir keine Dokumente ausstellt, kannst Du einen Blauen Pass bekommen.
4.)
Deine Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für 1 Jahr. Bevor sie abläuft, solltest Du bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung stellen. Wenn sich deine Situation nicht verändert hat, bekommst Du eine neue Aufenthaltserlaubnis, die wieder für 1 Jahr gilt.
Nach (frühestens) 5 Jahren kannst Du eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Damit darfst Du dauerhaft in Deutschland bleiben und ein paar Beschränkungen fallen weg. Aber dafür gibt es ein paar Voraussetzungen: unter anderem musst Du einen Job, ausreichende Deutschkenntnisse und eine Wohnung haben.
5.)
Mit einem Abschiebungsverbot kriegst Du eine Aufenthaltserlaubnis, die für ein Jahr gültig ist. Subsidiär Schutzberechtigte bekommen das auch. Allerdings haben sie in manchen Bereichen umfangreichere Rechte als Du. Zum Beispiel haben Subsidiär Schutzberechtigte Anspruch auf privilegierten Familiennachzug. Das heißt, dass sie kein Einkommen oder ausreichenden Wohnraum für die Familienzusammenführung nachweisen müssen. Menschen mit Abschiebungsverbot müssen das jedoch.
Menschen mit Subsidiärem Schutz müssen zudem ihren Aufenthaltsstatus nur alle 2 Jahre verlängern lassen, während das bei einem Abschiebungsverbot jedes Jahr nötig ist.
6.)
Nein, ein Abschiebungsverbot ist keine Duldung. Menschen mit einer Duldung sollen ja eigentlich abgeschoben werden, was aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Wenn ein Abschiebungsverbot besteht, ist das eigentlich genau das Gegenteil: Die betroffene Person soll ja explizit nicht abgeschoben werden.
Quelle: https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/11-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-3-aufenthg-national-schutzberechtigte/91-aufenthaltsrechtliche-situation/
Außerdem werde ich hier @Marcel und @Steven verlinken. Die beiden sind Anwälte und können vielleicht noch den einen oder anderen Punkt ergänzen.
Viele Grüße,
Thorgen