Hallo @Ramez - schön wieder von dir zu hören!
Menschen mit Subsidiärem Schutz, dürfen Verwandte (Ehemann oder Ehefrau und die minderjährigen Kinder) nach Deutschland holen. Dafür muss man auch nicht beweisen, dass man genügend Geld verdient oder genügend Platz in der Wohnung hat. Um diesen Antrag zu stellen, hast Du 3 Monate Zeit sobald Du deinen Bescheid vom BAMF bekommen hast (der Bescheid ist der Brief in dem steht, dass Du Subsidiären Schutz bekommst).
Es gibt aber ein Problem: Und zwar wurde der Familiennachzug für Subsidiär Schutzberechtigte pausiert, die nach dem 17. März 2016 ihren Bescheid bekommen haben. Wenn Du dazu gehörst, kannst Du leider erst ab dem 16. März 2018 einen Antrag stellen. Auch dafür hast Du dann 3 Monate Zeit.
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen davon: Und zwar können bei besonderen Härtefällen Verwandte aus humanitären Gründen hergeholt werden.
Diese Infos habe ich hier gefunden: ****://***.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/FamilienasylFamiliennachzug/familienasyl-familiennachzug-node.html
Ich hoffe diese Antwort hat dir geholfen.
Viele Grüße,
Thorgen