Hallo,
das Netzwerk 'Berlin hilft' hat im August 2016 die bei Ihnen akute Problematik in einem Artikel thematisiert und erwähnt dabei auch das Problem, dass eine kurzfristige anwaltliche Vertretung zum Problem werden kann. Laut 'Berlin hilft' kann man folgendes tun:
<i>[Zitat]</i>
<b>Musterklage gegen Nicht-Erteilung des Flüchtlingsstatus</b>
Von der Diakonie wurde deshalb eine Musterklage entwickelt, die den bewilligten subsidiären Schutz nicht angreift, wohl aber gegen die ablehnende Entscheidung zum Flüchtlingsstatus vorgeht. Diese Klage ersetzt NICHT die anwaltliche Beratung und die ausführliche individuelle Begründung. Dennoch hilft es, zunächst erst einmal die Klage an sich einzureichen und rechtshängig zu machen.
Dies ist auch bereits ohne anwaltliche Vertretung möglich, aber letztlich nicht wirklich einfach. Insofern ist diese Muster-Klage ein guter Ansatz für den ersten Schritt. Unterstützer können bei der individuellen Formulierung gerne helfen. Letztlich muß es sich aber um ein eigenes Schreiben des Geflüchteten handeln. Die individuellen Fluchtgründe sollten dabei entsprechend eingefügt werden.
<i>[Ende Zitat]</i>
Den ganzen Beitrag mit allen Informationen und weiterführenden Links finden Sie beim Netzwerk 'Berlin hilft':
http://bit.ly/2cH5gos
Viele Grüße
Jan