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Guten Tag! Bis vor kurzem hatte ich Paragraph 24 als ukrainische Flüchtlinge, doch letzte Woche wurde diese aufgehoben, weil ich mehr als 6 Monate in Ausland war, mein Pass wurde weggenommen und eine Duldung wurde ausgestellt. Die Behörde teilte mir mit, dass ich mein Pass zurückbekomme und die Duldung erlischt, wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis nach einem anderen Paragraph erhalte, weil ich Antrag auf Paragraph 24 nicht mehr stellen darf. Da ich bereits im zweiten Semester an einem Uni studiere, wollte ich Paragraph 16b beantragen. Die Behörde meinte, dass es kein Problem sein soll, diese zu bekommen. Aber jetzt nach vielen Beratungen wurde festgestellt, dass wegen des Paragraphs 19f Absatz 1 Satz 2 diese unmöglich ist. Jetzt habe ich aber Information erhalten, dass wenn ich freiwillig ausreise, bekomme ich mein Pass zurück und dann darf ich Visum für Studienzwecken in einem anderen Land beantragen. Die Frage ist, ob es wirklich keine Probleme gibt, wenn ich freiwillig Ausreise? Würde das nicht bedeuten, dass ich mich freiwillig “abschieben” ließe und danach ein Einreiseverbot nach Deutschland bestünde? Gibt es dann keine Anmerkungen darüber in meinem Pass? Und wird sich die Duldung nicht negativ auf meine “Visa-Geschichte” auswirken, was dazu führen könnte, dass mir ein Studentenvisum verweigert wird?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
asked Mar 7 in Legal advice by vladyslava0601 | 562 views

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Hallo @Vladyslava0601 und Willkommen bei Wefugees!

Ich habe gerade einmal nachgeschaut. Der von dir erwähnte Paragraph 19f Absatz 1 Satz 2 im Aufenthaltsgesetz besagt:

"(1) Ein Aufenthaltstitel nach § 16b Absatz 1 und 5, den §§ 16e, 17 Absatz 2, §§ 18d, 18g und 19e wird nicht erteilt an Ausländer, deren Abschiebung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgesetzt wurde"

Mit anderen Worten, man kann keine Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG erhalten (für ein Studium), wenn man in einem EU-Land geduldet wird. Ich bin keine Anwältin und kenne mich auch ehrlich gesagt nicht so gut mit den Regelungen für Ukrainer aus. Ich würde dir in jedem Fall empfehlen, dich nochmal gründlich beraten zu lassen, bevor du dich wirklich für eine Ausreise entscheidest. Ich würde auch sicher gehen, dass du tatsächlich alle Voraussetzungen für ein Studentenvisum erfüllst. Für einen ersten Überblick dazu schau dir gerne die entsprechenden Ausführungen von Handbook Germany dazu an. Eine Migrationsberatungsstelle (mit dieser Suchmachine findest du sonst auch noch weitere Beratungsstellen in deiner Nähe) kann da bestimmt weiterhelfen. Ich kann dich allerdings beruhigen, wenn du freiwillig ausreist, bekommst du keine Einreisesperre (wie bei einer Abschiebung).

Ich verlinke hier auch nochmal meine Kollegen @mbeon-fardeen und @mbeon-Éanna - vielleicht können sie dir weitere Tipps und Infos geben.

Ich hoffe, dass dir meine Antwort ein wenig weiterhilft und komme bei Rückfragen doch gerne wieder auf uns zu!

Viele Grüße,

Meike

answered Mar 9 by Meike
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