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Ich habe eine Frage, die von jemandem beantwortet werden muss, der 25b durchlaufen hat und damit großen Erfolg hatte
Meine aktuelle Situation ist, dass das BAMF mir keinen Bescheid gegeben hat.
Ich habe ein Jahr gewartet
Mein Deutsch ist B1, aber ich habe den Integrationskurs nicht besucht,
Mein Reisepass ist am 31.02.2026 fällig und meine Fingerabdrücke wnirgendwo anders abgenommen, sodass ich mir wegen Dublin keine Sorgen machen muss
Das Sozialamt stoppte mein Flüchtlingsgeld, weil ich ein ehemaliger deutscher Student war und meine Eltern mich zuvor gefördert hatten,
Früher verdiente ich mit meinem vollteil ein wenig Geld, sodass ich nur davon leben konnte
Ich bin ein wenig überfordert.
 Ich habe das 25b-Gesetz gelesen.
 Mein Reisepass läuft bald ab, also weiß ich nicht, was sie mit mir machen werden, aber ich habe das Gefühl, dass sie mir eine kurze Aufenthaltndulldung geben und mich dann zur Botschaft meines Heimatlandes gehen lassen, um eine Reisegenehmigung oder einen Reisepass zu bekommen.
 Aber gleichzeitig weiß ich, dass ich, wenn ich eine Ausbildung beantrage, nach einem Gerichtsverfahren oder im Asylverfahren eine Ausbildungsduldung bekommen kann.
 Ich habe gelesen, dass das 3+2-Gesetz besagt, dass man am Ende einen gültigen Reisepass haben muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, aber das kann ich bei der Botschaft in meinem Herkunftsland nicht machen, die Botschaft gibt mir keine Reisepass, sondern nur eine Rückkehrgenehmigung.
 Was soll ich tun? Bitte weisen Sie mir die richtige Richtung?
Ich denke jetzt, dass ich zunächst die Ergebnisse des Integrationskurses ausprobiere und mich um eine Ausbildung bewerbe. Nach der Anstellung kann ich eine Arbeitserlaubnis beantragen, um weiter arbeiten zu können. Auf diese Weise können sie nicht abgeschoben werden Mich.
asked Nov 18 in Asylum proceedings by Fx294984590 | 345 views

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2 Answers

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Hallo und willkommen zurück bei Wefugees!

Deine Situation klingt in der Tat kompliziert und ich würde dir sehr empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen (die Beratungsstellen bieten kostenlose Beratung an; wenn die Beratungsstelle dir empfiehlt, einen Anwalt zu suchen, kannst du das ja dann immer noch machen). Wir können auf dieser Plattform leider nur grundsätzliche Informationen geben und keine Einzelfallberatung anbieten. Schließlich ist jeder Fall individuell, das Aufenthaltsrecht teilweise sehr kompliziert und es spielen einfach so viele Faktoren eine wichtige Rolle.

Im Allgemeinen kann ich sagen, dass du nicht verpflichtet bist, einen Pass zu besorgen oder ihn zu verlängern, so lange du im Asylverfahren bist. Falls du allerdings abgelehnt wirst, wird die Ausländerbehörde von dir verlangen, dich um einen gültigen Pass zu kümmern (und deine Bemühungen auch nachzuweisen). Auch kann man es nicht pauschal sagen, wann die Ausländerbehörde eine Duldung ausstellt. Wir stellen fest, dass die Behörden dies sehr unterschiedlich handhaben (vor allem sind Unterschiede zwischen den Vorgehensweisen in den verschiedenen Bundesländern erkennbar). Die Tatsache, dass du kein gültiges Reisedokument hast, kann ein Grund sein, dir eine Duldung auszustellen.

Bezüglich der Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b Aufenthaltsgesetz schaue doch gerne nochmal auf diese Auflistung von Handbook Germany (du kannst dort auch oben rechts verschiedene Sprachen auswählen).

Ich hoffe, dass diese Infos erstmal weiterhelfen und komme doch bei spezifischen Fragen gerne nochmal auf uns zurück.

Viele Grüße,

Meike

answered Nov 20 by Meike
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§ 25b of the German Residence Act typically applies to individuals who have been in Germany as refugees or under humanitarian grounds for a significant period, and it may not automatically apply to someone who entered Germany as a student and then applied for refugee status.

Since your situation involves a change in your legal status—from a student visa to applying for refugee status—this could complicate things. The legal complexities surrounding your case mean that it would be highly advisable to seek professional legal advice from an immigration lawyer. A lawyer can help navigate the intricacies of your status, including whether you are eligible for a Duldung (toleration) or other residence options based on your circumstances.
answered 5 days ago by helios
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