Hallo und willkommen zurück bei Wefugees!
Deine Situation klingt in der Tat kompliziert und ich würde dir sehr empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen (die Beratungsstellen bieten kostenlose Beratung an; wenn die Beratungsstelle dir empfiehlt, einen Anwalt zu suchen, kannst du das ja dann immer noch machen). Wir können auf dieser Plattform leider nur grundsätzliche Informationen geben und keine Einzelfallberatung anbieten. Schließlich ist jeder Fall individuell, das Aufenthaltsrecht teilweise sehr kompliziert und es spielen einfach so viele Faktoren eine wichtige Rolle.
Im Allgemeinen kann ich sagen, dass du nicht verpflichtet bist, einen Pass zu besorgen oder ihn zu verlängern, so lange du im Asylverfahren bist. Falls du allerdings abgelehnt wirst, wird die Ausländerbehörde von dir verlangen, dich um einen gültigen Pass zu kümmern (und deine Bemühungen auch nachzuweisen). Auch kann man es nicht pauschal sagen, wann die Ausländerbehörde eine Duldung ausstellt. Wir stellen fest, dass die Behörden dies sehr unterschiedlich handhaben (vor allem sind Unterschiede zwischen den Vorgehensweisen in den verschiedenen Bundesländern erkennbar). Die Tatsache, dass du kein gültiges Reisedokument hast, kann ein Grund sein, dir eine Duldung auszustellen.
Bezüglich der Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach §25b Aufenthaltsgesetz schaue doch gerne nochmal auf diese Auflistung von Handbook Germany (du kannst dort auch oben rechts verschiedene Sprachen auswählen).
Ich hoffe, dass diese Infos erstmal weiterhelfen und komme doch bei spezifischen Fragen gerne nochmal auf uns zurück.
Viele Grüße,
Meike