Hallo @Andrey_Malk und herzlich Willkommen zurück auf der Wefugees Plattform!
Ich befürchte, dass ich dir leider keine einfache und klare Antwort auf deine Frage geben kann. Der Paragraph 53 Asylgesetz besagt Folgendes:
(1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
Soweit ich weiß, variiert der Prozess und der Umgang mit Auszugswünschen von Menschen im Asylverfahren je nach Region/Bundesland. In Bayern müsstet ihr, zum Beispiel, eine "Auszugsgestattung" bei der Regierung von Mittelfranken beantragen. Jeder Fall wird individuell geprüft. Die Tatsache, dass ihr euren Lebensunterhalt selbst sichern könnt, ist sicherlich vorteilhaft. Aber die zuständigen Behörden schauen sich vermutlich eine Reihe von Faktoren an. Du hast Recht: Das Jobcenter dürfte in eurem Fall eigentlich keine Rolle spielen. So lange ihr im Asylverfahren seid, ist das Jobcenter ja gar nicht zuständig für euch. Sobald ihr eine Anerkennung durch das BAMF erhaltet (euer Asylverfahren also positiv beschieden wird), dürftet ihr euch dann auch mit Sicherheit eine eigene Wohnung suchen. Im Falle einer Ablehnung könnte es ebenfalls wieder konpliziert werden.
Ich würde euch empfehlen, euch zunächst an eine Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle in eurer Nähe zu wenden. Unter Umständen gibt es Projekte, die Geflüchtete bei der Wohnungssuche unterstützen. Die Beratungsstelle könnte euch dann weiter vermitteln. Außerdem kennen die Sozialarbeiter*innen vor Ort die zuständigen Behörden und können euch bezüglich der Erfolgschancen eine bessere Einschätzung geben.
Ich hoffe, dass das wenigstens ein kleines bisschen weiterhilft und kommt doch gerne wieder auf uns zurück, wenn es noch weitere Fragen gibt.
Viele Grüße,
Meike