Hallo @Nad
Dass eine Person in Deutschland geboren ist, spielt für die Einbürgerung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle. Wenn ein Elternteil bei der Geburt seit 8 Jahren in Deutschland lebt und zu diesem Zeitpunkt ein unbefristeten Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) hat, bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie haben einen blauen Reiseausweis. Das ist der Reiseausweis für Flüchtlinge. Wenn Sie aufgefordert werden, den Reiseausweis abzugeben und um die togoische Staatsangehörigkeit zu erhalten, dann haben Sie vielleicht den Schutzstatus ‚Flüchtling‘ nicht mehr. Hat sich Ihr Aufenthaltsstatus geändert? Oder vielleicht handelt es sich um die Identitätsklärung, die eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Von den Informationen, die Sie mitgeteilt haben, kann ich die Situation nicht einschätzen.
In der Zwischenzeit könnten Sie eventuell einen grauen Reiseausweis erhalten. Das ist der Reiseausweis für Ausländer, die sonst keinen Reiseausweis erhalten können. Um den Reiseausweis für Ausländer zu erhalten, müssen Sie nachweislich erklären, warum Sie keinen togoischen Reiseausweis bekommen können.
Beste Grüße
Éanna